Tom: Ist dies eine korrekte Auftragsbestätigung?

Beitrag lesen

Hello,

darüber habe ich auch schon oft nachgedacht.
Das ist eigentlich nur Werbemüll, der Dich erneut zum Handeln bwegen soll.

Die Werbung von Siebzehn+Vier war nur ein "invitatio ad offerndum" auf das Du mit einem Angebot reagiert hast. Allerdings war dies durch die Gegenseite (per Web-Formular) vorformuliert und nicht abänderbar, oder gab es ein ausreichend großes Textfeld für Zusatzwünsche? Das könnte eventuell einen Verstoß nach UWG bedeuten und außerdem den Vertrag nichtig machen.

Siebzehn+Vier hat dann auf Dein Angebot hin diesen Müllbrief geschrieben, aus dem keinerlei Einigkeit hervorgeht, sondern nur allgemeine neuerliche Einladungen zum Angebot.

Aber: Gleichzeitig stellen Sie Dir die Leistung zur Verfügung, die Du nun nur noch in Anspruch nehmen musst. Aus den besonderen Bestimmungen für Telekommunikations-Dienstleistungen kommt der Vertrag in dem Moment zustande, wo Du die Lieferung / Bereitstellung der Leistung in Anspruch nimmst.

Hier hat mMn nach bei der Gestaltung des Gesetzes eine ganz gewaltige Lobby mitgewirkt. Es ist dem normalen Verbraucher bei der Abgabe seines Angebotes aufgrund der eingesetzten technischen Mittel (Browser, Formular, Post, keine qualifizierte Bestätigung der gesendeten Daten, sondern nur ein "Danke") nicht möglich, dieses nochmals zu überdenken.

Der Vertragsschluss geschieht wieder auf ähnliche Weise, durch implizite Annahme der Lieferung.

Es fehlt hier nur ein Satz im Gestzt, dann wäre es Betrug. So ist es aber legal!

Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de

Tom

--
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau