Tom: Webseite nicht bezahlt - Wie kann ich e. Titel holen

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Hello,

Das sind im Zweifelsfall aber zwei bis drei verlorene Wochen.

aber meines Wissens der einzige Weg einen Titel zu erhalten.

Nein, der bessere Weg ist dann im Zweifelsfall gleich die Klage.
Verzugsregeln sind ohnehin nach dem "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" alle gesetzlich bestimmt. Die Fälligkeit musst Du aber durch "ordnungsgemäße Rechnungstellung" hergestellt haben. Außerdem ist es wichtig, dass du diese auch nachweiden kannst.

Mir ist es mal bei einer großen Brauerei passiert, dass die nach Erhalt eines Einschreiben Rückschein vor Gericht behauptet haben, in den Einschreibebriefen wäre nur Werbung dringewesen... Und sie sind (vermutlich Dank ihrer vorausgegangenen "Wirkung auf den Richter") damit durchgekommen. Es kann also manchmal auch wichtig sein, den Schriftwechsel durch den zuständigen Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen.

Wenn es sich um Insolvenzverschleppung (das muss sich dann aber schon um z.B. Monatsumsatz des Schuldners handeln) handelt, kann man selber Insolvenzantrag stellen für den Schuldner und notfalls noch extra ein Sequestrationsverbot erwirken.

Unbegründete Anzeigen wegen Insolvenz können nämlich auch ganz derbe nach hinten losgehen.

Ich kann aus Erfahrung nur raten: hingehen zum Schuldner und reden. Höfliche Zeugen mitnehmen, Paket Kaffee, Paket Kuchen, je nachdem, wie nah man sich schon gekommen ist...

Das hat natürlich nur Sinn, wenn es sich für beide Seiten um existentiell wichtige Forderungen handelt. Wenn der Kunde Dich auszahlen könnte, aber einfach nicht will, dann hilft nur nerven, nerven, nerven. Jeden Tag mindestens einmal persönlich aufschlagen. Laut fragen: Hallo Herr xyz, ich wollte mich mal erkundigen, wie das in unserer Angelegenheit steht.

Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de

Tom

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