Tom: Webseite nicht bezahlt - Wie kann ich e. Titel holen

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Hello,

mein Kunde hat die letzte Rechnung für die Erstellung einer Webseite nicht bezahlt. Es geht um einen 4-stelligen Betrag. Der Kunde ist zahlungsunfähig hat aber noch keine Insolvenz angemeldet.

Um welche Rechtsform handelt es sich denn?

Eine Regel im Geschäftsleben lautet: Wenn Du _Geld_ haben willst vom Kunden, darfst Du ihn nicht plattmachen!

Sind Entwicklungsteile der Seite auch für andere Kunden brauchbar?

Ist Eigentumsvorbehalt vereinbart worden?

Hat überhaupt schon eine formelle Übergabe des Werkes stattgefunden?
Könnte es nämlich sein, dass ein Angriff sonst auch noch nach hinten losgeht?
Wurden Mängel gerügt?

Ich musste leider lernen, irgend einer weiß immer mehr...
Und selbst bei offensichtlichen Straftaten wird die Maschine Behörde nicht tätig, wenn der Andere besser Golfspielen kann.

Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de

Tom

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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau