Webseite nicht bezahlt - Wie kann ich e. Titel holen
Guma
- recht
0 cheops0 Rafael0 Tom1 Jens Holzkämper
Hallo zusammen,
mein Kunde hat die letzte Rechnung für die Erstellung einer Webseite nicht bezahlt. Es geht um einen 4-stelligen Betrag. Der Kunde ist zahlungsunfähig hat aber noch keine Insolvenz angemeldet.
Jetzt meine Frage: kann ich einen titel holen und was muss genau drin stehen. Falls der Kunde in Insolvenz geht wird meine Rechnung hinfällig - wertlos?!
Ich bin ziemlich verzweifelt und verärgert. Wenigestens habe ich die Rechnung aufgeteilt: 1/2 vor Auftrag und 1/2 nach Abschluß. Somit ist nicht alles umsonst gewesen.
Kann ich die Webseite zurückziehen (die Bereiche rausnehmen, die nicht bezahlt wurden?), wenn der Kunde in einem Jahr nicht bezahlt hat? es sind schon 6 Monate seit Rechnungsstellung vergangen.
Wer kennt sich hier aus? Grüße von Guma
hi guma,
ärgerliche sache sowas, wir haben das gleiche problem letztes jahr gehabt.
es kommt wirklich auf die höhe des betrags an! wenn er die hälfte bereits gezahlt hat, kann es ja nicht mehr so viel sein...
das problem ist nämlich, dass du einen sehr langen atem benötigst! zuerst musst du dir einen anwalt besorgen, der reicht dann die klage ein, dann wir der schuldner angehört und dann kommts zur verhandlung... oder zu einem vergleich.
bevor jedoch irgendwas passiert, darfst du hundertschaften für deinen anwalt und die deutsche prozessmühle auf den tisch legen, ohne zu wissen ob du je was zurückbekommst. wenn du dann einen titel hast, hast du immer noch kein geld! wenn dein schuldner pleite ist und es eine gmbh war, bedeutet das sackgasse für dich! du kannst mit einem titel sein konto einfrieren, musst aber dafür die bankverbindung wissen (nicht immer ganz einfach).
wir sitzen jetzt >6 monate an der sache und haben endlos viel geld verbrannt, ohne große aussicht auf erfolg... überleg es dir lieber 2x ob du den gleichen weg gehen willst. versuch dich mit dem schuldner zu einigen und wenn er gar nicht will, schalte ihm die webseite ab (wenn möglich)... das geht schnell und unkompliziert (vorausgesetzt die bereiche beziehen sich auf die von dir erbrachte leistung).
gruß
cheops
Hallo zusammen,
mein Kunde hat die letzte Rechnung für die Erstellung einer Webseite nicht bezahlt. Es geht um einen 4-stelligen Betrag. Der Kunde ist zahlungsunfähig hat aber noch keine Insolvenz angemeldet.Jetzt meine Frage: kann ich einen titel holen und was muss genau drin stehen. Falls der Kunde in Insolvenz geht wird meine Rechnung hinfällig - wertlos?!
Ich bin ziemlich verzweifelt und verärgert. Wenigestens habe ich die Rechnung aufgeteilt: 1/2 vor Auftrag und 1/2 nach Abschluß. Somit ist nicht alles umsonst gewesen.
Kann ich die Webseite zurückziehen (die Bereiche rausnehmen, die nicht bezahlt wurden?), wenn der Kunde in einem Jahr nicht bezahlt hat? es sind schon 6 Monate seit Rechnungsstellung vergangen.
Wer kennt sich hier aus? Grüße von Guma
hi,
ärgerliche sache sowas
Deine Art zu Zitieren übrigens ebenfalls.
Verzichte doch bitte auf TOFU, das schmeckt wirklich keinem.
gruß,
wahsaga
Danke für die Hinweise und Ratschläge. Ich werde es erst weiter ohne Anwalt versuchen. Evtl brauche ich wirklich einen langen Atem. Den habe ich.
Danke für die vielen Antworten.
Grüße Guma
Hi!
Deine Art zu Zitieren übrigens ebenfalls.
<learn.to/quote> - eigentlich auf's Usenet bezogen, gibt aber kaum einen Unterschied zum Zitieren in diesem Forum.
Schöner Gruß,
rob
Wenn er tatsächlich Zahlungsunfähig ist kannst du nur auf deinen Anteil aus der Insolvenzmasse hoffen. Es kommt auch auf die Rechtsform des Kunden an. Wenn er eine Privatperson ist oder als solche Auftritt (OHG, e.K.) dann haftet er mit Privatvermögen und du hast bessere Chancen an dein Geld zu kommen. Aber auch hier musst du mit Abstrichen rechnen.
Rausnehmen würde ich in keinem Fall denn dann könnte man dir eine mangelnde Leistung geltend machen. Da du auch keinen rechtlichen Nachteil mehr durch die Bereitstellung der Webseite hast sind deine Karten hierfür schlecht und du könntest sogar auf die erste Hälfte deines Geldes verzichten müssen. (Kommt auf den genauen Sachverhalt an, aber streng genommen ist die Webseite Eigentum deines Kunden. Ein wenig anders verhält es sich unter Eigentumsvorbehalt, aber ich denke dass du mit der Webseite nichts weiter anfangen kannst und für diese ungern auf dein Geld verzichtest.)
Schreib ihm eine Mahnung und setze ihn in Verzug, dann kannst du bei Nichtbezahlung Versuchen vor der eigentlichen Insolvenz auf Schadensersatz statt der Leistung zu klagen. Dann hast du noch gute Chancen als erster zu kassieren. Das alles aber immer nur mit einem Anwalt.
Hello,
mein Kunde hat die letzte Rechnung für die Erstellung einer Webseite nicht bezahlt. Es geht um einen 4-stelligen Betrag. Der Kunde ist zahlungsunfähig hat aber noch keine Insolvenz angemeldet.
Um welche Rechtsform handelt es sich denn?
Eine Regel im Geschäftsleben lautet: Wenn Du _Geld_ haben willst vom Kunden, darfst Du ihn nicht plattmachen!
Sind Entwicklungsteile der Seite auch für andere Kunden brauchbar?
Ist Eigentumsvorbehalt vereinbart worden?
Hat überhaupt schon eine formelle Übergabe des Werkes stattgefunden?
Könnte es nämlich sein, dass ein Angriff sonst auch noch nach hinten losgeht?
Wurden Mängel gerügt?
Ich musste leider lernen, irgend einer weiß immer mehr...
Und selbst bei offensichtlichen Straftaten wird die Maschine Behörde nicht tätig, wenn der Andere besser Golfspielen kann.
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
Tach,
Jetzt meine Frage: kann ich einen titel holen und was muss genau drin stehen.
um ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, gehst du in den Schreibwarenladen, holst dir ein entsprechendes Formular und reichst es beim zuständigen Amtsgericht ein. Wenn der Schuldner der Forderung nicht widerspricht erhälst du einen Titel, ansonsten kommt es zu einer Verhandlung in der du deine Forderung nachweisen mußt.
mfg
Woodfighter
Hello,
um ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, gehst du in den Schreibwarenladen, holst dir ein entsprechendes Formular und reichst es beim zuständigen Amtsgericht ein. Wenn der Schuldner der Forderung nicht widerspricht erhälst du einen Titel, ansonsten kommt es zu einer Verhandlung in der du deine Forderung nachweisen mußt.
Das sind im Zweifelsfall aber zwei bis drei verlorene Wochen.
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
Tach,
Das sind im Zweifelsfall aber zwei bis drei verlorene Wochen.
aber meines Wissens der einzige Weg einen Titel zu erhalten.
mfg
Woodfighter
Hello,
Das sind im Zweifelsfall aber zwei bis drei verlorene Wochen.
aber meines Wissens der einzige Weg einen Titel zu erhalten.
Nein, der bessere Weg ist dann im Zweifelsfall gleich die Klage.
Verzugsregeln sind ohnehin nach dem "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" alle gesetzlich bestimmt. Die Fälligkeit musst Du aber durch "ordnungsgemäße Rechnungstellung" hergestellt haben. Außerdem ist es wichtig, dass du diese auch nachweiden kannst.
Mir ist es mal bei einer großen Brauerei passiert, dass die nach Erhalt eines Einschreiben Rückschein vor Gericht behauptet haben, in den Einschreibebriefen wäre nur Werbung dringewesen... Und sie sind (vermutlich Dank ihrer vorausgegangenen "Wirkung auf den Richter") damit durchgekommen. Es kann also manchmal auch wichtig sein, den Schriftwechsel durch den zuständigen Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen.
Wenn es sich um Insolvenzverschleppung (das muss sich dann aber schon um z.B. Monatsumsatz des Schuldners handeln) handelt, kann man selber Insolvenzantrag stellen für den Schuldner und notfalls noch extra ein Sequestrationsverbot erwirken.
Unbegründete Anzeigen wegen Insolvenz können nämlich auch ganz derbe nach hinten losgehen.
Ich kann aus Erfahrung nur raten: hingehen zum Schuldner und reden. Höfliche Zeugen mitnehmen, Paket Kaffee, Paket Kuchen, je nachdem, wie nah man sich schon gekommen ist...
Das hat natürlich nur Sinn, wenn es sich für beide Seiten um existentiell wichtige Forderungen handelt. Wenn der Kunde Dich auszahlen könnte, aber einfach nicht will, dann hilft nur nerven, nerven, nerven. Jeden Tag mindestens einmal persönlich aufschlagen. Laut fragen: Hallo Herr xyz, ich wollte mich mal erkundigen, wie das in unserer Angelegenheit steht.
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hellihello Tom
Ich kann aus Erfahrung nur raten: hingehen zum Schuldner und reden. Höfliche Zeugen mitnehmen, Paket Kaffee, Paket Kuchen, je nachdem, wie nah man sich schon gekommen ist...
Den Trick mit dem Paket Kaffee und/oder Paket Kuchen kannte ich noch nicht. Meinst Du das wörtlich, oder eher im Sinne von "ich bring Dir ein Geschenk, eine nette Geste, obwohl Du mir was schuldest" oder...? Ein _Paket_ Kaffee und ein _Paket_ Kuchen finde ich aber auch lustig und vermutlich auch wirksam. Ist ne "nette Geste" und stiftet gleichzeitig Verwirrung.
Gruß,
frankx
Hello,
Den Trick mit dem Paket Kaffee und/oder Paket Kuchen kannte ich noch nicht. Meinst Du das wörtlich, oder eher im Sinne von "ich bring Dir ein Geschenk, eine nette Geste, obwohl Du mir was schuldest" oder...? Ein _Paket_ Kaffee und ein _Paket_ Kuchen finde ich aber auch lustig und vermutlich auch wirksam. Ist ne "nette Geste" und stiftet gleichzeitig Verwirrung.
Ich meinte es schon überwiegend wörtlich. Es hat meistens funktioniert. Bei ähnlicher Größe (also nicht Faktor 10 oder mehr Unterschied) der Firmen ein probates Mittel.
Das war dann der Hinweis: lass uns mal in Ruhe gemeinsam überlegen, ob und wie es weitergehen kann.
Der "Hammer" ist nicth immer das beste Werkzeug.
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hellihello Tom,
also lag ich ja garnicht falsch. Eine 500-gramm-Packung gemahlenen Kaffee von einer Standardmarke und ebenfalls eine Packung in Alu eingeschweißten Marmorkuche oder Sandkuchen. Das hat doch dann das selbe Gewicht jeweils. Was meinst Du mit "ähnlicher Größe"?
Der "Hammer" ist nicth immer das beste Werkzeug.
Fragt sich doch immer, wo er hängt (;-).
Dank und Gruß,
frankx