Rafael: Webseite nicht bezahlt - Wie kann ich e. Titel holen

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Wenn er tatsächlich Zahlungsunfähig ist kannst du nur auf deinen Anteil aus der Insolvenzmasse hoffen. Es kommt auch auf die Rechtsform des Kunden an. Wenn er eine Privatperson ist oder als solche Auftritt (OHG, e.K.) dann haftet er mit Privatvermögen und du hast bessere Chancen an dein Geld zu kommen. Aber auch hier musst du mit Abstrichen rechnen.

Rausnehmen würde ich in keinem Fall denn dann könnte man dir eine mangelnde Leistung geltend machen. Da du auch keinen rechtlichen Nachteil mehr durch die Bereitstellung der Webseite hast sind deine Karten hierfür schlecht und du könntest sogar auf die erste Hälfte deines Geldes verzichten müssen. (Kommt auf den genauen Sachverhalt an, aber streng genommen ist die Webseite Eigentum deines Kunden. Ein wenig anders verhält es sich unter Eigentumsvorbehalt, aber ich denke dass du mit der Webseite nichts weiter anfangen kannst und für diese ungern auf dein Geld verzichtest.)

Schreib ihm eine Mahnung und setze ihn in Verzug, dann kannst du bei Nichtbezahlung Versuchen vor der eigentlichen Insolvenz auf Schadensersatz statt der Leistung zu klagen. Dann hast du noch gute Chancen als erster zu kassieren. Das alles aber immer nur mit einem Anwalt.