tatjana: GB-Spammer

Kann man gegen GB-Spammer rechtlich vorgehen?

  1. Hi,

    Kann man gegen GB-Spammer rechtlich vorgehen?

    Bist du besagter?

    Grüße,
    Engin
     GYRO

    --
    Dilated peoples|Team Vestax
    Gibst du einem Mann einen Fisch, nährt er sich einmal. Lehrst du ihn das Fischen, nährt er sich sein ganzes Leben.
    1. Kann man gegen GB-Spammer rechtlich vorgehen?

      Bist du besagter?

      habe ich das behauptet?

      1. Hi,

        Bist du besagter?

        habe ich das behauptet?

        Würd ja auch garnicht gehen, wenn dann müsste es besagte heissen ;)
        Was hat man deinem GB denn angetan??

        Grüße,
        Engin
         GYRO

        --
        Dilated peoples|Team Vestax
        Gibst du einem Mann einen Fisch, nährt er sich einmal. Lehrst du ihn das Fischen, nährt er sich sein ganzes Leben.
        1. Was hat man deinem GB denn angetan??

          Ich behaupte mal das mein GB für Spammer ein relativ harter Brocken ist...

  2. Kann man gegen GB-Spammer rechtlich vorgehen?

    Klar! Wenn Du den oder die Spammer beim Namen nennen kannst!?

    (Anklagen kannst Du nur Juristische Personen)

    Ja, und selbst wenn: Wie hoch ist der Streitwert? Wie hoch ist der Schaden, der Dir entstanden ist?

    Es ist leider Gottes auch so, dass die Höhe des Streitwerts darüber entscheidet, wann überhaupt ein Prozess ans Laufen kommt.

    --roro

    1. hi,

      Kann man gegen GB-Spammer rechtlich vorgehen?

      Klar! Wenn Du den oder die Spammer beim Namen nennen kannst!?
      (Anklagen kannst Du nur Juristische Personen)

      Anklagen kannst du gar niemanden, höchstens Anzeige erstatten.
      Und das auch "gegen Unbekannt".

      gruß,
      wahsaga

      --
      /voodoo.css:
      #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
      1. Hi!

        Anklagen kannst du gar niemanden, höchstens Anzeige erstatten.
        Und das auch "gegen Unbekannt".

        Ja, aber ob das ganze dann irgendwas bringt, ist die Frage...
        Zum einen ist es nicht so einfach, den Spammer zu identifizieren und dann ist unsere Justiz auch noch ziemlich machtlos, wenn der Spammer beispielsweise in China sitzt.
        Du könntest allerdings die IP-Adressen aus deinen Logs raussuchen und diese dann dem entsprechenden Provider melden.
        Bei den meisten Providern schreibst du einfach an abuse@entsprechenderProvider.de. Möglicherweise sperrt man dem Spammer dann den Account.
        Bei den "großen" Spammern wird dies aber sicherlich sinnlos sein, daß der Spam sicherlich über Proxies oder Adressen im Ausland verteilt wird.

        Schöner Gruß,
        rob

    2. Glück auf!

      Kann man gegen GB-Spammer rechtlich vorgehen?

      Klar! Wenn Du den oder die Spammer beim Namen nennen kannst!?

      (Anklagen kannst Du nur Juristische Personen)

      Hast du eine Quelle dafür, dass nur juristische Personen und nicht auch natürliche Personen angeklagt bzw. angezeigt werden können?

      Wundert mich gerade sehr. Habe im Teledienstgesetz dazu nichts gefunden und wüsste derzeit keine andere Quelle.

      Freundliche Grüße

      zwerg Alex

      1. Glück auf!

        Kann man gegen GB-Spammer rechtlich vorgehen?

        Klar! Wenn Du den oder die Spammer beim Namen nennen kannst!?

        (Anklagen kannst Du nur Juristische Personen)

        Hast du eine Quelle dafür, dass nur juristische Personen und nicht auch natürliche Personen angeklagt bzw. angezeigt werden können?

        Natürliche Personen sind auf jeden Fall immer auch Juristische Personen. Es sei denn, die hahmn Vormund. Wenn ich mich nicht irre.

        --roor

        1. Glück auf!

          Glück auf!

          Kann man gegen GB-Spammer rechtlich vorgehen?

          Klar! Wenn Du den oder die Spammer beim Namen nennen kannst!?

          (Anklagen kannst Du nur Juristische Personen)

          Hast du eine Quelle dafür, dass nur juristische Personen und nicht auch natürliche Personen angeklagt bzw. angezeigt werden können?

          Natürliche Personen sind auf jeden Fall immer auch Juristische Personen. Es sei denn, die hahmn Vormund. Wenn ich mich nicht irre.

          Wenn ich und Wikipedia (jP, nP nicht irren, ist deine Annahme falsch.
          Menschen sind unabhängig davon, ob sie einen Vormund haben von Geburt an (tlw. auch schon davor, aber das würde jetzt zu weit gehen) rechtsfähig und damit Rechtssubjekte und damit natürliche Person, aber niemals eine juristische Person, auch wenn für diese natürliche Personen handeln.

          Freundliche Grüße

          zwerg Alex

        2. Natürliche Personen sind auf jeden Fall immer auch Juristische Personen. Es sei denn, die hahmn Vormund. Wenn ich mich nicht irre.

          Du irrst dich. Eine juristische Person ist nichts weiter als zum Beispiel eine GmbH, eine AG etc. Und eine natürliche Person bleibt eine, selbst mit einem Vormund.

    3. Hallo,

      (Anklagen kannst Du nur Juristische Personen)

      Anklagen kannst _du_ niemanden. Es sei denn du bist ein/der Staatsanwalt. http://de.wikipedia.org/wiki/Anklage

      Klagen kannst du.

      Grüße
      Thomas

  3. Hi,

    Kann man gegen GB-Spammer rechtlich vorgehen?

    Gegen einzelnen, manuellen Spam? Nein. Da kannst Du höchstens ein virtuelles Hausverbot aussprechen.

    Gegen Massenspam? Ja.

    Gruß, Cybaer

    --
    Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
  4. Hallo,

    ein Surftipp:   Bitte auf www.heise.de  mal suchen nach dem Problem.
    Heise.de, der u.a. c't herausgibt, benennt regelmäßig solche Probleme und Lösungen.

    Gruss Tom.

    P.S. Wichtig: Haftung für GB-Besitzer beachten !
    Es gibt GB, deren Einträge explizit genehmigt werden müssen, eh sie im GB auftauchen.