zwerg: GB-Spammer

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Glück auf!

Glück auf!

Kann man gegen GB-Spammer rechtlich vorgehen?

Klar! Wenn Du den oder die Spammer beim Namen nennen kannst!?

(Anklagen kannst Du nur Juristische Personen)

Hast du eine Quelle dafür, dass nur juristische Personen und nicht auch natürliche Personen angeklagt bzw. angezeigt werden können?

Natürliche Personen sind auf jeden Fall immer auch Juristische Personen. Es sei denn, die hahmn Vormund. Wenn ich mich nicht irre.

Wenn ich und Wikipedia (jP, nP nicht irren, ist deine Annahme falsch.
Menschen sind unabhängig davon, ob sie einen Vormund haben von Geburt an (tlw. auch schon davor, aber das würde jetzt zu weit gehen) rechtsfähig und damit Rechtssubjekte und damit natürliche Person, aber niemals eine juristische Person, auch wenn für diese natürliche Personen handeln.

Freundliche Grüße

zwerg Alex