Jens Müller: Online durchsuchungen

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Hi Marxx,

Immer und immer wieder das gleiche unverschämte Thema
"Online Durchsuchungen", Telefon und E-Mail Überwachung.

Die wollen ernsthaft jegliche Verbindung in Deutschland
speichern, jedes Gespräch, sei es mit Mama oder einer
Freundin, jede Mail die schreibe.
Ist das nicht verrückt?

Wir müssen lernen zu differenzieren. De jure gilt für
jeden zunächst einmal die Unschuldsvermutung. Bei einem
Verbrechen muss der Staat beweisen, dass der Verdächtige
tatsächlich des Verbrechens schuldig ist dessen er angeklagt
wird.

Bei einer Terroristischenvereinigung ist das Beweise sammeln
leider nicht ganz so einfach, wie bei einem Verbrechen das
unter Familienmitgliedern verübt wurde.

Die Strafverfolgungsbehörden müssen alle denkbaren und
undenkbaren Maßnahmen ergreifen dürfen, um Verdächtige
eines Verbrechens zu Überführen, so lange diese Gesetzes-
konform sind und Juristisch angeordnet wurden.

Der Richter entscheidet letztendlich nach Beweislage,
wessen Rechte eingeschränkt werden um mögliche
Straftaten zu vereiteln. Eine Richterlich angeordnete Online
Überwachung eines einzelnen Verdächtigen, sollte mit
unserem Grundgesetz vereinbar sein.

Bei welchen Verbrechen dürfte der Staat 'Online
Durchsuchungen und Überwachungen' durchführen?
Ich denke zunächst einmal die Üblichen Verdächtigen:
Terrorismus [1], Spionage, Drogenhandel, Menschenhandel
und »Unschuldige Bildchen«.
  Weitere Straftaten könnten hinzugefügt werden, wenn es
ein Richter im Einzelfall für Notwendig erachtet.

1. Terrorismus generell, egal ob Links oder Rechts,
  oder auch Terrorismus mit radikal Religiösen Hintergrund.

Ich verstehe es wenn Strafverfolgungsbehörden gerne mehr
Informationen über Verdächtige sammeln  möchten.
  Dies darf aber nicht unter Einschränkung der Rechte des
Unschuldigen einzelnen geschehen.

Das einzige was man darauf hört "Das dient zur
Terrorbekämpfung!", aber was für ein Blödsinn, haben wir
hier Terror?

Es gibt doch nur so ein paar "Terror" -Mitläufer in
Deutschland, warum diese meist Polzeibekannten nicht
einfach des Landes verweisen oder festnehmen anstatt
eine Massendatenspeicherung jedes Bundesbürgers
vorzunehmen?

Du irrst. In Deutschland gibt es Terroristen, nur planen
diese vorwiegend Straftaten im Ausland (Irak, Afghanistan
Nord-Afrika oder Naher Osten). Dass Deutschland letztes
Jahr nur knapp davon gekommen ist, scheint dir als
Beweis leider nicht auszureichen.

Wenn aber Terroristische Straftaten erfolgreich vereitelt
werden sollen, retten wir damit Menschenleben. Auch wenn
kein Deutscher Staatsbürger unter den möglichen Opfern
währe.

Aktionen müssen Koordiniert werden. Koordination bedeutet
immer es muss Kommunikation erfolgen. Das lernt man auf
jedem Führungsseminar.

Selbst wenn wir bei eindeutig Verdächtigen, nur E-Mails
(oder andere Kommunikation) abfangen die dazu dienen
Persönliche treffen zu organisieren, dann lohnt sich diese
Maßnahme. Weil da durch weitere Kontaktpersonen Identi-
fiziert werden können. Dies alles darf aber nur unter
Richterlicher Kontrolle stattfinden, ansonsten wird das
Grundgesetz außer Kraft gesetzt.

gruesse aus'm ruhrpott
  jens mueller

--
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beats with passion, how can a dream die?
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