Jens Müller: Online durchsuchungen

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Hallo ,

Die Unschuldsvermutung gilt natürlich nicht in der
Gefahrenabwehr, sondern nur in der Rechtspflege.

Wenn ein Terrorist als Politisch motivierter Täter vor
Gericht gestellt wird, so erhält der Täter einen positiven
Status in der Öffentlichkeit.

Stellt man den gleichen Täter aber als Kriminellen vor
Gericht, was er ja auch ist. Dann wird der Terrorist kaum
weniger Beachtung finden als ein Gewöhnlicher Mörder.

Die Briten hatten mit dieser Methode Ende der 1970ziger
Jahre, durchaus einige Erfolge im Kampf gegen die IRA.
  Bis sich die ein sitzenden IRA Täter entschlossen, einen
Hungerstreik durchzuführen. Das Ziel des Streikes war es,
das im Gefängnis sitzende IRA Mitglieder wieder als
Politischegefangene anerkannt werden sollten, Der Erfolg
aus dieser Streikaktion war, dass die IRA wieder mehr
Öffentlichebeachtung fand.
Dass die ein sitzenden letztendlich keinen Erfolg mit
Ihrer Strategie hatten, liegt vor allem an der Starrköpfigkeit
von der Eisernen Lady herself - Maggie Thatcher.

Die Forderungen der Innenpolitiker wären eigentlich
eine Unverschämtheit, wenn es eben nicht eine massive
terroristische Bedrohung geben würde.

In einer pluralistischen Gesselschaft kannst du eine
Bedrohung der Öffentlichkeit nie ganz ausschliesen. Dazu
sind die Menschen zu verschieden. Irgend eine Person wird
immer versuchen, Ihre Ziele mit Gewalt durchzusetzen.
Die Stärke einer Demokratie liegt doch gerade da drin, dass
unsere Gesetze für alle gleich sind. Was auch immer für
ein Verbrechen geschehen sein mag, wir haben dafür
Gesetze nach denen wir die Täter bestrafen können.

gruesse aus'm ruhrpott
  jens mueller

--
As long as a single mind remembers, as long as a single heart
beats with passion, how can a dream die?
\//_ Live long and prosper
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