Norbert: Aktivlegitimation abgestritten

Hallo,

der Arbeitgeber einer Person hat eine Insolvenz hingelegt, worauf die Person die Rate fuer das Haus nicht mehr zahlen konnte, ausziehen und ein Verbraucherinsolvenzverfahrens beantragen musste. Leider wurde das Haus, in dem er nun wohnte verkauft und die Mieter wegen Eigenbedarf "entmietet". Im letzten Januar traten Sturmschaeden(zerborstenes Fenster) an dem Haus auf, wofuer ein Teil der Mietsicherheit einbehalten wurde, obwohl sich das Fenster im oeffentlich zugaenglichen Teil des Kellers befindet.

Dagegen hat die Person verstaendlicherweise geklagt. Der Anwalt der Gegenseite versucht die Klage abweisen zu lassen, u.a. weil die Person wegen des Verbraucherinsolvenzverfahrens ueber keine Aktivlegitimation verfuege.

Was kann die Person tun, um trotzdem zu ihrem Geld zu kommen?

Gruss und Dank
Norbert

  1. Hallo

    Was kann die Person tun, um trotzdem zu ihrem Geld zu kommen?

    Nicht absolut positionieren und auf Frames verzichten. ;-)

    Mal ehrlich, dies ist ein sehr spezielles Problem, mit dem man sich an einen Anwalt wenden sollte. Um sich zudem vorab[1] zu informieren, gibt es im Netz einige spezielle juristische Seiten und Foren. _Hier_, in einem Fachforum für Webdesign, bist du mit der Anfrage eher irgendwie falsch.

    [1] Die Frage bleibt, ob bei einem offensichtlich laufenden Verfahren überhaupt von 'vorab' die Rede sein kann.

    Tschö, Auge

    --
    Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
    (Victor Hugo)
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    1. Hallo Auge,

      Was kann die Person tun, um trotzdem zu ihrem Geld zu kommen?
      Nicht absolut positionieren und auf Frames verzichten. ;-)

      (hoert, hoert)
      Das klingt doch schon mal wie eine Noetigung ... :-(
      Da Du selbst von "design" sprichst, ist somit jede Art von Regel ausgeschlossen, gleichwohl werden Empfehlungen immer gern gelesen. Wobei die Befolgung der Empfehlungen sich in den bekannten kleinen Grenzen abspielt. Frage mal Deine Eltern, die koennen Dir das aus eigener leidvoller Erfahrung erklaeren ... ;-)

      _Hier_, in einem Fachforum für Webdesign, bist du mit der Anfrage eher irgendwie falsch.

      noe,
      wenn Du mal ins Archiv schaust, gibt es viele Beitraege zum Thema "Recht".
      Es ist auch zu vermuten, dass die Rubriken eher mit Absicht weit gefaechert wurden.

      Gruss und Dank
      Norbert

      1. Hallo

        _Hier_, in einem Fachforum für Webdesign, bist du mit der Anfrage eher irgendwie falsch.
        noe,
        wenn Du mal ins Archiv schaust, gibt es viele Beitraege zum Thema "Recht".
        Es ist auch zu vermuten, dass die Rubriken eher mit Absicht weit gefaechert wurden.

        Das ist schon richtig, aber deine Problemstellung ist, wie ich schon schrieb, _sehr_ speziell. Die Wahrscheinlichkeit _hier_ jemanden zu finden, der sich ausgerechnet damit auskennt, und dir zudem eine verbindliche Rechtsauskunft erteilen kann, ist mMn sehr gering. In einem juristischen Fachforum ist die Wahrscheinlichkeit um einiges höher, oder bist du da anderer Meinung?

        Tschö, Auge

        --
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        1. Hallo,

          da die Frage wohl zu komplex war, moechte ich sie etwas vereinfachen:

          A - Wodurch kann eine Person seine Aktivlegitimation verlieren?
          B - Wie kann diese Person sie wieder zurueckgewinnen?

          Hoffe dass dies jetzt einfacher zu beantworten ist ...

          Hi Auge,

          eine verbindliche Rechtsauskunft erteilen kann

          noe,
          das ist IMHO in der BRD sogar strafbar.
          Niemand, auch kein Anwalt, darf eine verbindliche Rechtsauskunft erteilen.
          Und falls er das auch noch kostenlos versucht, ist er schlimmer als BL&Co.

          Deine Hoffnung, in einem Rechtsforum bessere Antworten zu bekommen,
          zeigt mir, dass Du selbiges noch nie versucht hast ... ;-)

          Gruss und Dank
          Norbert

          1. Hallo

            A - Wodurch kann eine Person seine Aktivlegitimation verlieren?
            B - Wie kann diese Person sie wieder zurueckgewinnen?

            Hoffe dass dies jetzt einfacher zu beantworten ist ...

            Ich verstehe immer noch nicht, worauf es überhaupt hinauslaufen soll. Ein ehemaliger Mieter klagt auf Herausgabe der Mietkaution. Wenn er dies tut, tut er es doch wohl mit einem Anwalt, oder? Wenn nicht, ist das mMn purer Leichtsinn.

            Wenn ich den Verlinten Wikipediaartikel richtig lese, ist die Aktivlegitimation ein Synonym dafür, dass jemand berechtigt ist, zu klagen, hier also ein Anspruch auf die Kaution zu vermuten ist. Wenn der Anwalt die Aktivlegitimation in Abrede zu stellen, bestreitet er damit, dass ein grundsätzlicher Anspruch auf die Kaution besteht. So habe ich das in etwa verstanden.

            Stellt sich mir die Frage, was soll das mit einer laufenden Insolvenz zu tun haben?

            eine verbindliche Rechtsauskunft erteilen kann
            noe,
            das ist IMHO in der BRD sogar strafbar.

            Für Nichtjuristen ja, deshalb sag ich ja, dass du hier _wahrscheinlich_ niemanden finden wirst, der dir dazu Auskunft geben kann.

            Niemand, auch kein Anwalt, darf eine verbindliche Rechtsauskunft erteilen.

            Nicht? Da stellt sich mir die Frage, wozu dieser Berufsstand ansonsten da ist. Die Verbindlichkeit von "Verbindlichkeit" ist noch eine andere Frage.

            Tschö, Auge

            --
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            1. Hallo

              So, hab' mich mal bei einem Anwalt zu dem Thema durchgefragt. Hier also meine laienhafte Wiedergabe.

              Ich verstehe immer noch nicht, worauf es überhaupt hinauslaufen soll. Ein ehemaliger Mieter klagt auf Herausgabe der Mietkaution. Wenn er dies tut, tut er es doch wohl mit einem Anwalt, oder? Wenn nicht, ist das mMn purer Leichtsinn.

              Wenn ich den Verlinten Wikipediaartikel richtig lese, ist die Aktivlegitimation ein Synonym dafür, dass jemand berechtigt ist, zu klagen, hier also ein Anspruch auf die Kaution zu vermuten ist. Wenn der Anwalt die Aktivlegitimation in Abrede zu stellen, bestreitet er damit, dass ein grundsätzlicher Anspruch auf die Kaution besteht. So habe ich das in etwa verstanden.

              So weit, so richtig. "Ist der Kläger der Anspruchsberechtigte?" lautet die Frage.

              Stellt sich mir die Frage, was soll das mit einer laufenden Insolvenz zu tun haben?

              Wenn jemand eine Privatinsolvenz zu laufen hat, darf er das Geld nicht einklagen, da ihm das Geld nicht zusteht. Es ist Teil der Insolvenzmasse die der Insolvenzverwalter einklagen muss, falls seinerseits Interesse besteht.

              Der Anwalt der Gegenseite bestreitet die Aktivlegitimation also offensichtlich zurecht. Der Kläger soll sich fix an einen Anwalt wenden, aber das hatten wir schon, ne?

              Ach ja, da war noch die Frage, wie man die Aktivlegitimation wiederherstellen kann.

              In diesem Fall (auch wenn das praktisch nicht weiterhilft): Raus aus der Insolvenz.

              Dies war keine Rechtsberatung.

              Tschö, Auge

              --
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              1. Hallo,

                der Treuhaender schaltet sich nur ein, wenn er von dem Kuchen auch etwas abbekommt. Nun liegen die Pfaendungsfreibetraege in der BRD so hoch, dass zwischen HarzIV und besagter Grenze noch viel Spielraum ist, konkret so um die 1000 Euro. Um alles was in diesen Freiraum faellt, muss sich der Mieter schon selbst kuemmern, natuerlich unter Zuhilfename eines Anwaltes, macht ja auch nix, weil die Gegenseite sowieso den ganzen Ramsch blechen muss.

                Womit wir zu Deiner Frage kommen:

                Niemand, auch kein Anwalt, darf eine verbindliche Rechtsauskunft erteilen.
                Nicht? Da stellt sich mir die Frage, wozu dieser Berufsstand ansonsten da ist.

                hmm,
                dazu, wozu eigentlich jeder Berufsstand da ist. Um davon gut leben zu koennen, zu mehr nicht.
                Der Fall, dass anderen geholfen wird, stellt einen moeglichst zu vermeidenden Sonderfall dar.
                Zufriedene Kunden kommen vielleicht wieder, unzufriedene muessen wiederkommen um ihre Beduerfnisse zu befriedigen.

                Eine verbindliche Rechtsauskunft ist die Aussage eines Anwaltes, die von einem ordentlichen Gericht fuer richtig befunden wurde. Vorher ist es nur eine Meinung eines Anwaltes, mehr nicht.

                Gruss Norbert

      2. Hallo Norbert,

        _Hier_, in einem Fachforum für Webdesign, bist du mit der Anfrage eher irgendwie falsch.
        noe,
        wenn Du mal ins Archiv schaust, gibt es viele Beitraege zum Thema "Recht".
        Es ist auch zu vermuten, dass die Rubriken eher mit Absicht weit gefaechert wurden.

        Auf der einen Seite gibt es hier im SELFHTML-Forum traditionell kein Off-Topic, andererseits ist es doch so, dass die Kernkompetenz der Foren-Besucher in ihrer Gesamtheit das Entwickeln, Vermarkten, Anbieten etc. von Webseiten ist.

        So ist die Rubrik Recht auch hauptsächlich für rechtliche Fragen in diesem Themenbereich vorgesehen. Das bedeutet nicht, dass deine Frage oder andere sich nicht direkt mit Web-Themen befassende Fragen hier nichts zu suchen haben - möglicherweise findet sich unter den vielen Besuchern ja auch jemand, der die Antwort kennt. Ich vermute aber dennoch, dass die Wahrscheinlichkeit eine hilfreiche Antwort zu bekommen, in einem thematisch besser passendem Forum höher ist.

        Schöne Grüße,

        Johannes

  2. Hi,

    Im letzten Januar traten Sturmschaeden(zerborstenes Fenster) an dem Haus auf, wofuer ein Teil der Mietsicherheit einbehalten wurde,

    Das klingt sehr seltsam - für Schäden, die nicht vom Mieter verursacht wurden, kann m.E. die Kaution nicht zurückbehalten werden.
    Oder hat der Mieter so viel Zwiebeln gegessen, daß durch den anschließenden Ausstoß der Verdauungsgase der Sturm verursacht wurde?

    obwohl sich das Fenster im oeffentlich zugaenglichen Teil des Kellers befindet.

    Das dürfte dabei m.E. keinerlei Rolle spielen.

    cu,
    Andreas

    --
    Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
    O o ostern ...
    Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
    1. Hallo,

      Das klingt sehr seltsam - für Schäden, die nicht vom Mieter verursacht wurden, kann m.E. die Kaution nicht zurückbehalten werden.

      kann wohl,
      die Mietsicherheit muss in jedem Falle eingefordert werden. Von sich aus muss kein Vermieter selbige auszahlen. So soll es im Gesetz stehen ...

      obwohl sich das Fenster im oeffentlich zugaenglichen Teil des Kellers befindet.
      Das dürfte dabei m.E. keinerlei Rolle spielen.

      hmm,
      A - fuer Gemeinschaftseinrichtungen ist der Vermieter zustaendig und die von ihm abgeschlossene Versicherung reguliert auftretende Schaeden.
      B - Fuer Schaeden in angemieteten Raeumen haftet der Mieter und laesst dies seine Hausratsversicherung regulieren, ausser es faellt unter die erstgenannte Hausversicherung des Vermieters, z.B. fuer das Dach der Dachgaupe eines Zimmers ist immer der Hausbesitzer zustaendig.

      Gruss und Dank
      Norbert

      1. Hallo

        obwohl sich das Fenster im oeffentlich zugaenglichen Teil des Kellers befindet.
        Das dürfte dabei m.E. keinerlei Rolle spielen.
        hmm,
        A - fuer Gemeinschaftseinrichtungen ist der Vermieter zustaendig und die von ihm abgeschlossene Versicherung reguliert auftretende Schaeden.
        B - Fuer Schaeden in angemieteten Raeumen haftet der Mieter und laesst dies seine Hausratsversicherung regulieren, ...

        Warum soll der Mieter für (Sturm)Schäden, die offensichtlich nicht von ihm verursacht wurden, zahlen?

        Tschö, Auge

        --
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        1. Hallo

          Warum soll der Mieter für (Sturm)Schäden, die offensichtlich nicht von ihm verursacht wurden, zahlen?

          na-ja,
          A - den Splittern sieht man nicht an, ob sie wegen einem Fussball oder durch Sturm entstanden sind.
          B - regulieren(zahlen) sollte das in jedem Fall die Versicherung, ist nur die Frage wessen.
          b.1. wenn es der Fussball war, die Haftpflichtversicherung des Mieters
          b.2. wenn es der Sturm war, die Hausversicherung des Hauseigentuemers

          Stellt sich nur die Frage, was die Aktivlegitimation daran aendern soll ... <gruebel>

          Gruss und Dank
          Norbert

          1. Hi,

            b.1. wenn es der Fussball war, die Haftpflichtversicherung des Mieters

            Wieso?

            Der Verursacher ist der Fußballspieler, also muß der oder (wenn vorhanden) dessen Haftpflichtversicherung zahlen.

            cu,
            Andreas

            --
            Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
            O o ostern ...
            Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
            1. Der Verursacher ist der Fußballspieler, also muß der oder (wenn vorhanden) dessen Haftpflichtversicherung zahlen.

              riiichtiig,
              und da das in der Regel der Sohn des Mieters ist  f.f. ... ;-)

              Aber eigentlich ging es um die Aktivlegitimation !

              Gruss und Dank
              Norbert

        2. Hallo Auge,

          Warum soll der Mieter für (Sturm)Schäden, die offensichtlich nicht von ihm verursacht wurden, zahlen?

          Warum soll der Vermieter für (Sturm-)Schäden, die offensichtlich nicht von ihm verursacht wurden, zahlen?

          Wenn ich jemandem eine Sache zur Benutzung überlasse, erwarte ich, dass ich sie hinterher wieder im einwandfreien Zustand zurück erhalte bzw. den Schaden ersetzt kriege, und zwar unabhängig davon, ob der Entleiher daran Schuld ist oder nicht.

          Im Mietrecht ist aber ziemlich genau geregelt, wer unter welchen Umständen für welche Art von Schäden aufkommen muss. Deswegen würde ich in diesem Falle wirklich dazu raten, einen Anwalt aufzusuchen.

          Schöne Grüße,

          Johannes

          1. Hi,

            Warum soll der Mieter für (Sturm)Schäden, die offensichtlich nicht von ihm verursacht wurden, zahlen?
            Warum soll der Vermieter für (Sturm-)Schäden, die offensichtlich nicht von ihm verursacht wurden, zahlen?

            Elementarschäden sind m.W. das Risiko des Eigentümers.

            Wenn ich jemandem eine Sache zur Benutzung überlasse, erwarte ich, dass ich sie hinterher wieder im einwandfreien Zustand zurück erhalte bzw. den Schaden ersetzt kriege, und zwar unabhängig davon, ob der Entleiher daran Schuld ist oder nicht.

            Als Mieter würde ich erwarten, daß sich die Mietsache in benutzbarem Zustand befindet.
            Fällt z.B. im Winter die Zentralheizung aus, muß nicht der Mieter dafür zahlen, daß sie repariert wird, im Gegenteil, wenn die Heizung nicht kurzfristig (auf Kosten des Vermieters) repariert wird, kann der Mieter die Miete kürzen ...

            cu,
            Andreas

            --
            Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
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            1. Hi,

              Warum soll der Mieter für (Sturm)Schäden, die offensichtlich nicht von ihm verursacht wurden, zahlen?
              Warum soll der Vermieter für (Sturm-)Schäden, die offensichtlich nicht von ihm verursacht wurden, zahlen?

              Elementarschäden sind m.W. das Risiko des Eigentümers.

              Das mag sein, weil es irgendwann mal so festgelegt wurde. Es ist meiner Ansicht nach aber "bloß" eine juristische Festlegung und nicht natürlicher als wenn der Mieter dafür haften müsste.

              Als Mieter würde ich erwarten, daß sich die Mietsache in benutzbarem Zustand befindet.

              Glücklicherweise hat in Deutschland der Vermieter auch eine Verantwortung dafür, dass sich das vermietete Objekt in einem benutzbaren Zustand befindet.

              Fällt z.B. im Winter die Zentralheizung aus, muß nicht der Mieter dafür zahlen, daß sie repariert wird, im Gegenteil, wenn die Heizung nicht kurzfristig (auf Kosten des Vermieters) repariert wird, kann der Mieter die Miete kürzen ...

              Wie ich bereits schon sagte, sind solche Dinge im Mietrecht geregelt. Insbesondere auch, da Norbert sagte, dass sich das Fenster in einem gemeinschaftlich genutzten (?) Raum befand, glaube ich nicht, dass der Mieter in diesem Fall für den Schaden haftbar gemacht werden kann.

              Das ändert aber nichts daran, dass ich dazu raten würde, einen Anwalt zu Hilfe zu nehmen. Der kann nämlich aufgrund der genauen Tatsachen und der örtlichen Rechtslage defintiv sagen, wie es schlussendlich in diesem Fall rechtlich aussieht.

              Schöne Grüße,

              Johannes