Hallo,
der Arbeitgeber einer Person hat eine Insolvenz hingelegt, worauf die Person die Rate fuer das Haus nicht mehr zahlen konnte, ausziehen und ein Verbraucherinsolvenzverfahrens beantragen musste. Leider wurde das Haus, in dem er nun wohnte verkauft und die Mieter wegen Eigenbedarf "entmietet". Im letzten Januar traten Sturmschaeden(zerborstenes Fenster) an dem Haus auf, wofuer ein Teil der Mietsicherheit einbehalten wurde, obwohl sich das Fenster im oeffentlich zugaenglichen Teil des Kellers befindet.
Dagegen hat die Person verstaendlicherweise geklagt. Der Anwalt der Gegenseite versucht die Klage abweisen zu lassen, u.a. weil die Person wegen des Verbraucherinsolvenzverfahrens ueber keine Aktivlegitimation verfuege.
Was kann die Person tun, um trotzdem zu ihrem Geld zu kommen?
Gruss und Dank
Norbert