Hallo
obwohl sich das Fenster im oeffentlich zugaenglichen Teil des Kellers befindet.
Das dürfte dabei m.E. keinerlei Rolle spielen.
hmm,
A - fuer Gemeinschaftseinrichtungen ist der Vermieter zustaendig und die von ihm abgeschlossene Versicherung reguliert auftretende Schaeden.
B - Fuer Schaeden in angemieteten Raeumen haftet der Mieter und laesst dies seine Hausratsversicherung regulieren, ...
Warum soll der Mieter für (Sturm)Schäden, die offensichtlich nicht von ihm verursacht wurden, zahlen?
Tschö, Auge
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Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
(Victor Hugo)
<dingdong /><dingdong /><toc /><toc /><toc /><shout>Florence!</shout>
Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.1
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