Joerg Bussmann: Herausgabe der Domain??

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Hallo Leute,

hier gibt es ja doch einige die sich mit Recht und Unrecht rund um Domainnamen relativ gut auskennen.

Ich habe bezüglich meiner Domain dazu mal eine Frage. Die Domain www.bussy.de verwende ich seit ca. 1999 als private Homepage. Der Name der Page beruht auf einem alten Spitznamen, der mir schon seit Kindertagen anhaftet.
Eine kommerzielle Nutzung dieser Seite war nie geplant und ist es von meiner Seite auch nicht.
Nun hat aber eine Firma mit mir Kontakt aufgenommen, die den Namen "Bussy" als Produktnamen verwendet, und hat mich gebeten diese Domain übernehmen zu dürfen.
Rein vom Namensrecht gesehen hat diese vermutlich die älteren Rechte, denn wer kennt nicht das Wassereis der Kindertage, das in kleinen Plastikstreifen tiefgefroren im Sommer an jedem Kiosk zu bekommen ist?
Grundsätzlich hätte ich auch nichts dagegen, meine Domain aufzugeben und der Firma zu überlassen, jedoch ist die Aufgabe der Domain nach der langen Benutzung für mich mit erheblichem Aufwand verbunden.
Es gibt dutzende Foren und weitere Webseiten die ich betreue und die zumeist ihre Mails nur als Weiterleitung an meine ...@bussy.de Adressen schicken. Von den zahlreichen Seiten bei denen man sich jemals registriert hat und dem ganzen drumherum mal abgesehen.
Was wäre jetzt die geschickteste Art des Vorgehens? Kann ich zumindest eine Aufwandsentschädigung verlangen? Ich will mir mit der Seite sicherlich keine goldene Nase verdienen.
Kann die Firma die Herausgabe der Domain tatsächlich verlangen?

Danke schon mal für eure Antworten und Tips.

so long
Joerg