madex: Rechtliche Frage zu Bildupload

Ich stelle meinen Benutzern eine Bilduploadfunktion zur Verfügung.
Reicht es wenn ich in den AGB sowas reinschreibe das ich Extremfall aus dem schneider bin? Die Bilder werden bei mir nur hochgeladen, die Veröffentlichung passiert woanders (Ebay, Forum usw.). Bei mir müßen sich die User anmelden, aber die können natürlich angeben was sie wollen. Macht es Sinn z.B. die IP Adresse des letzten Logins abzuspeichern?
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Bildupload
Der Betreiber stellt seinen Mitgliedern einen Bildupload zur verfügung. Hierbei ist zu beachten, dass es nicht gestattet ist, Bilder hochzuladen, die:

* Gewaltdarstellungen,
    * pornografische oder kinderpornografische,
    * sowie menschenverachtenden und anderweitig gesetzeswidrigen Inhalt darstellen

Derjenige, der Bilder hochlädt, erklärt, dass diese Bilder sein persönliches Eigentum sind und keine Rechte anderer Personen verletzen.

Werden Inhalte festgestellt, die gegen oben genannte Bedingungen verstoßen, wird der Betreiber die Bilder und den Benutzeraccount ohne Nachfrage sperren oder löschen.

Der Betreiber kann nicht für Bilder haftbar gemacht werden, die von anderen Personen widerrechtlich kopiert wurden.

  1. Moin!

    Reicht es wenn ich in den AGB sowas reinschreibe das ich Extremfall aus dem schneider bin?

    Nein, du bist nie aus dem Schneider. Du hast den Dienst zur Verfügung gestellt, du mußt im Zweifel und bei ungünstiger Konstellation den Kopf dafür hinhalten.

    - Sven Rautenberg

    --
    "Love your nation - respect the others."
    1. Wenn das stimmt was du sagst würde ja jeder Bilderhoster, jedes Forum, jede Auktionsplattformen einfach überall wo man Bilder hochladen kann mit Abmahnungen zugemüllt werden.

      Was  ist §11 des Teledienstgesetzes, trifft er hier nicht zu?
      Über den letzten Abschnitt bin ich mir nicht so recht im klaren.
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      § 11 Speicherung von Informationen

      Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern. nicht verantwortlich, sofern

      1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
         2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

      Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.

      1. Hallo,

        Wenn das stimmt was du sagst würde ja jeder Bilderhoster, jedes Forum, jede Auktionsplattformen einfach überall wo man Bilder hochladen kann mit Abmahnungen zugemüllt werden.

        dass das nicht der Fall ist, liegt wohl entweder an einer aufmerksamen Administration der entsprechenden Dienste, und/oder daran, dass diese Organisationen oft riesige Konzerne sind (z.B. ebay), die selbst ganze Heerscharen von Anwälten beschäftigen und deshalb viele Anschuldigungen schon in der Luft zerreißen würden.

        Was  ist §11 des Teledienstgesetzes, trifft er hier nicht zu?

        Doch, aber er besagt im Umkehrschluss ja auch, dass du als Anbieter sofort tätig werden musst, sobald du Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten in deinem System erlangst. Eventuell setzt man diese Kenntnis sogar einfach voraus, weil zu einer pflichtbewussten Administration auch eine gewisse Aufmerksamkeit gehört.
        Will heißen: Keiner wird erwarten, dass du sofort jede Schweinerei deiner Kunden bemerkst. Sobald du aber darauf hingewiesen wirst, dass da was faul ist, oder aufgrund bestimmter Anzeichen (z.B. übermäßiger Traffic) davon ausgehen musst, dass etwas nicht "normal" ist, musst du reagieren.

        Über den letzten Abschnitt bin ich mir nicht so recht im klaren.

        Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.

        Heißt: Wenn der Nutzer, der möglicherweise irgendwelche Rechte verletzt, etwa dein Angestellter oder dein Kind ist, gilt die Ausrede "habe ich nicht gewusst" nicht mehr. In diesem Fall unterstellt man die Kenntnis aufgrund deiner Aufsichtspflicht.

        Ciao,
         Martin

        --
        Schon gewusst, dass Aftershave trotz des Namens eigentlich eher fürs Gesicht gedacht ist?
        1. Danke Martin
          Das war schon aufschlußreicher.
          Wenn ich die IP und den Zeitpunkt des Uploads speichere kann man ja den Uploader ermitteln. Dann kann ich doch nicht haftbar gemacht werden, wenn es theoretisch möglich wäre den Verantwortlichen zu ermitteln.

          Alle Bilder zu prüfen ist mir leider nicht möglich, da es in letzten 2 Wochen zu 1500 Uploads kahm. Tendenz steigend.
          Aber wenn ich einen Hinweis bekomme kann ich innerhalb weniger Stunden löschen. Da habe ich auch kein Problem mit.

          Ich bin mir aber auch noch nicht wirklich im klaren, die ganzen Gerichtsurteile beziehen sich meist auf Bilder die auf eigenen Webseiten veröffentlicht werden. Wenn jetzt bei mir einer ein Bild hochlädt und in einem Forum einstellt dann wäre ja wieder der Forenbetreiber verantwortlich...?!?

          1. Moin!

            Wenn ich die IP und den Zeitpunkt des Uploads speichere kann man ja den Uploader ermitteln.

            Du kannst es nicht. Der zivilrechtliche Anspruchsteller kann es auch nicht. Die Strafverfolgungsbehörden tun es nur, wenn erhebliche kriminelle Straftaten zu verfolgen sind.

            Und ganz unabhängig davon heißt die theoretische Möglichkeit, den tatsächlich Verantwortlichen zu ermitteln ja nicht, dass derjenige, der bei dir kostenpflichtig die Abmahnung zugestellt hat, sich von deiner Sichtweise auch überzeugen lassen kann. Der will erstmal von DIR Geld und Unterlassung sehen, den Ärger mit der gerichtlichen Auseinandersetzung hast du also.

            Dann kann ich doch nicht haftbar gemacht werden, wenn es theoretisch möglich wäre den Verantwortlichen zu ermitteln.

            Du bist haftbar, wenn ein Gericht entscheidet, dass du das bist. Das ist vollkommen unabhängig davon, ob du nach deiner eigenen Auffassung wirklich haftbar wärst. Und es hat auch noch nichts mit der existierenden Gesetzeslage zu tun, denn die Rechtsprechung ist in diesem Sektor alles andere als gefestigt.

            Alle Bilder zu prüfen ist mir leider nicht möglich, da es in letzten 2 Wochen zu 1500 Uploads kahm. Tendenz steigend.

            Ich sehe keinen Grund, warum eine Community-Meldefunktion wie bei Youtube für "bedenklichen Inhalt melden" nicht implementierbar sein soll. Welche Reaktion eine derartige Meldung verursacht, wäre natürlich zu ermitteln.

            Aber wenn ich einen Hinweis bekomme kann ich innerhalb weniger Stunden löschen. Da habe ich auch kein Problem mit.

            Das könnte deinen Gegnern zu langsam sein. Wenn man jedoch einfach nur einen Link klicken muß, der das Bild sofort nichtöffentlich schaltet, dir eine Mail schickt, und du nach Prüfung das Bild ggf. dann doch wieder online freischaltest, sollte dein Haftungsrisiko relativ gering sein.

            Ich bin mir aber auch noch nicht wirklich im klaren, die ganzen Gerichtsurteile beziehen sich meist auf Bilder die auf eigenen Webseiten veröffentlicht werden. Wenn jetzt bei mir einer ein Bild hochlädt und in einem Forum einstellt dann wäre ja wieder der Forenbetreiber verantwortlich...?!?

            Du und das andere Forum sind beide Ansatzpunkte für juristische Hebel. Du stellst die technische Basis für das Erscheinen des Bildes zur Verfügung, das Forum die technische Basis für die Einbindung desselben.

            - Sven Rautenberg

            --
            "Love your nation - respect the others."
            1. Das ist alles ziemlich seltsam.
              Das wäre ja fast so wie wenn man einen Autobahnbetreiber und einen KFZ- Hersteller haftbar machen kann wenn der Fahrer, der zu schnell gefahren ist, nicht ermittelbar ist.
              Schließlich haben beide die technische Vorraussetzungen dafür geschaffen.

              Vielleicht wäre es einfacher jedes Communitymitglied zu prüfen, das ich einfach die Möglichkeit habe echte Namen zu liefern.

              1. Hallo madex,

                Das wäre ja fast so wie wenn man einen Autobahnbetreiber und einen KFZ- Hersteller haftbar machen kann wenn der Fahrer, der zu schnell gefahren ist, nicht ermittelbar ist.
                Schließlich haben beide die technische Vorraussetzungen dafür geschaffen.

                Nein, der Vergleich hinkt. Ein Upload-Server liefert aktiv Dateien an Andere (auf deren Anfrage) aus, während ein KFZ-Hersteller nichts mehr damit zu tun hat.

                Ein besserer Vergleich wäre vielleicht ein Second-Hand-Laden. Da muss der Ladenbetreiber auch nicht zwingend prüfen, ob alle dort angekauften Waren echt und z.B. nicht gestohlen sind. Sofern er aber davon erfährt oder sofern der Laden zu einer Art Schwarzmarkt verkommt, muss er reagieren um sich nicht strafbar zu machen.

                Jonathan

      2. Hi,

        Was  ist §11 des Teledienstgesetzes, trifft er hier nicht zu?

        AFAIK ist das Teledienstgesetz inzwischen irrelevant, es gibt jetzt das Telemediengesetz.

        cu,
        Andreas

        --
        Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
        O o ostern ...
        Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
      3. Da hat dem Heise Verlag vor demHamburger Gericht auch nicht geholfen... Wie schon gesagt: es wird dann davon ausgegangen dass du es weisst. Und wenn du in einem forum jeden Beitrag erst freischalten musst, oder, in deinem Fall, eine Datei erst freigeben darfst, wenn du dich ueberzeugt hast, dass sie frei von rechten Dritter ist und auch sonst gegen kein geltendes Recht verstoesst.

        Das kommt immer aufs Gericht drauf an, vor dem Du dann stehst. Und wenn Du nicht ne eigene Armee von Anwaelten bei Fuss stehen hast, wirds schwierig.

  2. Hallo!

    Ich stelle meinen Benutzern eine Bilduploadfunktion zur Verfügung.
    Reicht es wenn ich in den AGB sowas reinschreibe das ich Extremfall aus dem schneider bin?

    Ich kann dir in deiner konkreten Frage zwar nicht weiterhelfen aber auf alle Fälle würde ich dir eine Rechtsschutzversicherung ans Herz legen die solche Sachen auch abdeckt.

    Einem Freund von mir wurde in Deutschland der Server aus einem Rechenzentrum beschlagnahmt, da er einen Tor Knoten installiert hatte. Auf einem anderen Rechner wurde Kinderpornomaterial sichergestellt und dieser Rechner hatte in den Logfiles eine Verbindung zu seinem Tor Knoten protokolliert. Ratz fatz - Server beschlagnahmt, Hausdurchsuchung und sämtliche PCs, Laptops, CDs, DVDs und Videokassetten beschlagnahmt.
    Die ganze Sache hat 4 Monate gedauert, gefunden wurde nichts. Anwaltskosten hatte er von rund € 1.500,--

    Abgesehen davon mach deiner technisch nicht versierten Lebensgefährtin mal klar warum die Polizei da steht, was von Kinderpornographie erzählt und deine Sachen beschlagnahmt.

    Ich weiß, das hat nichts konkret mit deinem Problem zu tun aber sei dir bewußt, dass etwas schief gehen kann, wenn du irgendwelche Dienste anbietest.
    Seit dieser Geschichte hab ich eine Rechtsschutzversicherung die auch solche Sachen abdeckt und kann ein bisschen ruhiger schlafen.

    mfg
      frafu

    1. echo $begrüßung;

      Seit dieser Geschichte hab ich eine Rechtsschutzversicherung die auch solche Sachen abdeckt und kann ein bisschen ruhiger schlafen.

      Soweit ich weiß, deckt eine Rechtsschutzversicherung grundsätzlich keine Straftaten ab, die nur unter Vorsatz begangen werden können. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob die Tat begangen wurde oder nur unberechtigterweise vorgeworfen wird.

      Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutzversicherung#Straf-Rechtsschutz

      echo "$verabschiedung $name";

      1. Hallo!

        Soweit ich weiß, deckt eine Rechtsschutzversicherung grundsätzlich keine Straftaten ab, die nur unter Vorsatz begangen werden können. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob die Tat begangen wurde oder nur unberechtigterweise vorgeworfen wird.

        Hhhmm. Das widerspricht dem was mir meine Versicherungsvertreterin gesagt hat. Sie versicherte mir, dass sie mich in jedem Fall vertreten würden, nur bei vorsätzlichen Vergehen (egal ob Verkehr oder sonstiges) wäre ich regresspflichtig, wenn der Vorsatz vom Gericht festgestellt wird.

        Ich gehe auch nicht davon aus, dass der Fragesteller unter Vorsatz zb Kinderpornographisches Material oder Urheberrechtlich gesicherte Werke auf seinen Server lädt, sondern dass das von jemand anderen gemacht wird und er dieses nicht sofort erkennt.
        Oder was ist zb wenn auf dem Server ein Sicherheitsloch ausgenutzt wird, jemand Root Zugriff bekommt und böse Sachen damit macht. Das ist unter Umständen fahrlässig oder gar grob fahrlässig aber sicher nicht vorsätzlich.

        Aber danke für den Hinweis im Wikipedia Eintrag. Ich werde das morgen gleich mal mit meiner Versicherung abklären. Ich zahl nämlich eine ganze Menge für die Versicherung.

        mfg
          frafu