dedlfix: Rechtliche Frage zu Bildupload

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Seit dieser Geschichte hab ich eine Rechtsschutzversicherung die auch solche Sachen abdeckt und kann ein bisschen ruhiger schlafen.

Soweit ich weiß, deckt eine Rechtsschutzversicherung grundsätzlich keine Straftaten ab, die nur unter Vorsatz begangen werden können. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob die Tat begangen wurde oder nur unberechtigterweise vorgeworfen wird.

Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutzversicherung#Straf-Rechtsschutz

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