Wieso begründen?
Diebstahl, auch geistigen Eigentums, bleibt Diebstahl und das sollte wohl allgemein bekannt sein.
Wo kommen wir hin, wenn auf jeder 2. Homepage ein Gedicht von Goethe präsentiert wird?
Tja: harte worte
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Urheberrechtsverletzung?
Futzi
- recht
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Markus Speicherl
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