fastix®: Abmahnung?

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Moin!

Nix zu tun, kann ein echter Fehler sein, weil Du Dir dann u.U. ohne Gegenwehr eine einstweilige Verfügung einhandelst (s. Gravenreuth/taz - Runde 1).

Eine einstweilige Verfügung wird im Regelfall, wie beantragt, _ohne_ jegliche Hörung des Antragsgegners erlassen. Schutzschriften werden z.B. vom LG Berlin vollständig ignoriert. Zudem: an alle LG Schutzschriften versenden zu wollen ist ein großer Aufwand (2 bis 5 Ausfertigungen für jedes der 127(?) LGs erforderlich!). Hinzu kommen noch die Amtsgerichte an die sich der allbekannte Gerichtstourist Gravenreuth neuerdings gerne wendet (Bei seinem Ruf ist der Streitwert schon mal als ein eher geringer zu erachten...) - Das sind dann um die die tausend Gerichte...

Welche Gegenwehr also?  Warum sollte ausgerechnet Gravenreuth den gesamten Schriftverkehr mit dem Antragsgegner in der Sache beilegen? Konnte er dann eben angeblich nicht zuordnen - wie er die Zahlung der TAZ angeblich auch nicht zuordnen konnte oder hat er hat die Entgegnung im Chaos, welches laut eigener, zweifacher Darlegung in seiner Kanzlei herrscht, dann eben angeblich nie zu Gesicht bekommen - wie das Fax der TAZ, das bei der Hausdurchsuchung in der Kanzlei nicht etwa aus dem Nichts, sondern ganz korrekt aus der Akte auftauchte).

Da Beispiel "Gravenreuth/taz - Runde 1" ist schlecht.

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix®

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