Der Martin: Abmahnung wegen Nennung eines Namens?

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Hallo Eisbär,  ;-)

kann man schon abgemahnt werden, wenn man auf seiner Homepage einen Firmennamen erwähnt (lobend oder tadelnd)?

auf diese Frage kannst du hier, da dies kein Jura-Fachforum ist, nur Laienmeinungen bekommen.

Nach meinem Verständnis kann man aber nur etwas abmahnen, das gegen irgendwelche Vorschriften verstößt, beispielsweise das Veröffentlichen von Bildern, Texten o.ä. ohne Genehmigung des Rechteinhabers. Wenn du also neben dem Firmennamen noch deren Logo anbringst, wäre das meiner Meinung nach ein Grenzfall.

Etwas klarer ist es, wenn dieser Firmenname damit in ein schlechtes Licht gerückt wird. Dann könnte es vielleicht auf Verleumdung oder Rufschädigung hinauslaufen.

Die bloße Nennung eines Firmennamens oder einer Marke ist aber IMHO kein Rechtsverstoß - gegen welche Vorschrift auch? Dann könnte ja jeder Supermarkt abgemahnt werden, der die Namen der Produkte, die er anbietet, in seinem Käsblättle erwähnt. Oder der Zeitungsreporter, der über den Unfallhergang berichtet und schreibt, dass der Unfallgegner mit seinem Volvo aus der Hofeinfahrt kam. Oder ein Industriebetrieb, der in einer Fachzeitschrift berichtet, dass er aufgrund schlechter Erfahrungen ein bestimmtes Produkt von Siemens nicht mehr einsetzt.
Kann irgendwie nicht sein, oder?

So long,
 Martin

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Ein guter Lehrer muss seinen Schülern beibringen können,
eine Frage so zu stellen, dass auch der Lehrer lernen muss,
um die Frage beantworten zu können.
  (Hesiod, griech. Philosoph, um 700 v.Chr.)