Chris©: Widerspruch zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle

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Liebe Forumsgister, die sich etwas mit Behörden auskennen,

ich brauche dringend Input.

Mein Freund hat ein kleines Unternehmen und im Moment jeden erdenklichen Ärger mit diversen Behörden. Da werden Bescheide erlassen, die selbst das Verwarlungsgericht schon als rechtswidrig erkannt hat, in der Sache wird es aber "wegen der untergeordenten Wichtigkeit der Angelegenheit" frühestens in drei Jahren entscheiden. Inerster Instanz, versteht sich.

Ergo: Man darf so weitermachen, wie bisher, aber immer unter dem Damoklesschwert, dass morgen doch plötzlich Zeit ist für einen Verfahrenstag und dann "zufällig" für die Behörde entschieden wird, was die sofortige Vollziehbarkeit und ggf. "Beschlagnahme aller für die Arbeit benutzten Machinen" zur Folgen haben kann.

Medienfreiheit wird in Deutschland gezielt abgebaut seit einigen Jahren!

Nun hat mein Freund heute einen Termin bei einer Behörde gehabt und  amn hat ihn dort mit einem weiteren Bescheid konfrontiert, der aber per Post (angeblich) an eine vollkommen falsche Adresse geschickt worden war. Kopien hat man freundlicherweise ausgehändigt.

Er hat sofort vor Ort "Widerspruch zur Niederschrift bei der Behörde" eingelegt. Die Annahme des Widerspruches zur Niederschrift wurde aber ohne jegliche weitere Begründung abgelehnt, bzw. "Andere reichen das auch schriftlich ein"...

Nun meine Frage an Euch Selbstständige und nicht Rechtslaien: Wo bekomme ich möglichst noch heute Nacht gute Infomationen zu diesem Thema. Bitte seid ausnahmsweise mal so nett, ujnd antwortet nicht floskelhaft mit "Google". Ihr könnt mir glauben, dass da schon drei Leute seit heute Nachmittag dran sitzen.

Es geht um Verwaltungsrecht und um Sozialrecht. In beiden Fällen muss geprüft werden, ob in DE noch ein "Widerspruch zur Niederschrift" bei der Behörde zulässig ist und wer überhaupt die "Behörde" ist in diesem Falle.

In der Hoffnung auf Eure Unterstützung
Eure
Chris©