JCB: Gewährleistung bei Verk. von gebr.Gütern als gewerbl. Verkäufer

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Hi!

Ich hab mal ne Frage zum Thema Gewährleistung. Laut BGB (§ 475) lässt sich die Gewährleistung beim Verkauf von gebrauchten Gütern als gewerblicher Verkäufer nicht komplett auschließen, sondern lediglich auf ein Jahr verkürzen, richtig? Warum gibt es aber bei Ebay genug Angebote von gewerbl. Verkäufern, welche wie die Gewährleistung wiederum z.B. mit dem Satz "Unter Auschluß jeglicher Gewährleistung." etc. völlig ausschließen wollen. Das geht doch laut BGB gar nicht. Somit wären diese Anmerkungen doch hinfälllig oder?

Richtig. Das würden diese Verkäufer wohl auch merken, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung käme.

Wie sieht es denn aus, wenn der Artikel explizit als defekt bzw. nur noch als Ersatzteilträger angeboten/verkauft wird?

Gruß
Jan