Hallo EKKi,
Im Prinzip nicht. Wenn Du im Angebot schon schreibst "defekt", dann sicherst Du eben genau die Funktionsfähigkeit der Ware NICHT zu. Also kann Dir hinterher keiner ans Bein pinkeln, indem er jammert "Das geht aber nicht!".
spannend wird es, wenn der Händler den defekten Teileträger mit einem Jahr TÜV und AU für den Käufer zulässt.
Gruß, Jürgen