Moin,
ich bin grade dabei eine Seite umzusetzen auf welcher Werbung in Form von Google Adsense eingebunden werden soll.
Werbung muss ja bekanntlich als solche gekennzeichnet werden. Die Frage die sich mir nun stellt ist, ob die Kennzeichnung von Google in Form von "Ads by Google", welche jeder Werbeeinblendung anhaftet, ausreichend ist, oder ich zusätzlich noch "Anzeige" drüber schreiben muss.
Das kommt sicher auch auf das exakte Angebot an, Für die Webseite einer Zeitschrift mag etwas anderes gelten als für eine "normale" Webseite. Ich denke, dass hier der "Staatsvertrag über Mediendienste" (Mediendienste-Staatsvertrag) auf alle Fälle klare Hinweise auf sinnvolles Verhalten bietet, würde aber im Zweifel immer einen Rechtskundigen hinzuziehen.
Nach § 13 des Staatsvertrag über Mediendienste meint zu Werbung und Sponsoring im Absatz 1, dass Werbung "als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein" muss.
Ich bezweifle, dass ein englischsprachiger Hinweis "Ads by Google" diesen Anforderungen bei einem ansonsten deutschsprachigen(?) Angebot genügt und würde deshalb sicherheitshalber "Werbung" oder "Anzeigen" über solche - sichtbar abgetrennten - Blöcke schreiben. Wenn Du sicher gehen willst und dies nur machen möchtest, wenn es unabweisbar ist, solltest Du eine Fachanwalt fragen.
Gruß
Swen