Knusperklumpen: Was für ein Rechtsgeschäft stellt der Erwerb von Traffic dar?

Hi, ich habe folgende Frage zum Thema Recht:

Wenn ich einen eigenen Server fremdhousen lasse, also mein Gerät in einem fremden Rechenzentrum platziere, welche Arten von Verträgen gehe ich dann laut BGB alles ein?
Das Abstellen des Gerätes beim Houser wird wohl ein Mietvertrag sein. Die Anbindung an das Internet fasse ich als Dienstvertrag auf. Wie sieht es allerdings mit Traffic aus? Wird Traffic gekauft? Ist das auch ein Dienst? Die vertragstypologische Einordnung von Traffic fällt mir gerade etwas schwer, vielleicht könnt ihr ja helfen.

Danke und mfg
Knusperklumpen

  1. hi,

    Das Abstellen des Gerätes beim Houser wird wohl ein Mietvertrag sein. Die Anbindung an das Internet fasse ich als Dienstvertrag auf. Wie sieht es allerdings mit Traffic aus? Wird Traffic gekauft? Ist das auch ein Dienst?

    Ist der nicht im Dienst "Anbindung ans Internet" ans Internet enthalten? [1]
    Ich meine, was bringt dir eine "Anbindung ans Internet", wenn gar kein traffic enthalten wäre, sprich du gar keine Daten ins Internet einspeisen dürftest?

    [1] Das er ggf. nach Menge zusätzlich abgerechnet wird, steht für mich auf einem anderen Blatt.

    gruß,
    wahsaga

    --
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    1. Hi

      Ist der nicht im Dienst "Anbindung ans Internet" ans Internet enthalten? [1]
      Ich meine, was bringt dir eine "Anbindung ans Internet", wenn gar kein traffic enthalten wäre, sprich du gar keine Daten ins Internet einspeisen dürftest?

      Ich würde es so auffassen, dass das Abstellen des Gerätes und der Dienst "Anbindung ans Internet" gemietet werden.
      Mit "Anbindung ans Internet" ist allein das Vorhandensein eines Anschlusses gemeint. Die geschaufelten Daten, also der Traffic werden dann zusätzlich berechnet aber was macht man mit Traffic? Er ist ja in dem Sinn keine bewegliche Sache, wird also nicht gekauft. Aber ist er ein Dienst?

      mfg
      Knusperklumpen

      1. hi,

        Ich würde es so auffassen, dass das Abstellen des Gerätes und der Dienst "Anbindung ans Internet" gemietet werden.
        Mit "Anbindung ans Internet" ist allein das Vorhandensein eines Anschlusses gemeint.

        Dann ist die Tatsache, dass das Rechenzetrum eine Tür hat, durch die der Techniker hereinkann, vermutlich auch eine separate Dienstleistung ...

        Die geschaufelten Daten, also der Traffic werden dann zusätzlich berechnet aber was macht man mit Traffic? Er ist ja in dem Sinn keine bewegliche Sache, wird also nicht gekauft.

        Dann wird er halte berechnet (im Sinne von in Rechnung gestellt).

        Ähnlich wie die Telefongespräche, die du führst, oder SMS, die du sendest - die kannst du auch nicht "anfassen"

        Aber ist er ein Dienst?

        Worauf willst du eigentlich hinaus mit dieser Wortklauberei?

        gruß,
        wahsaga

        --
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        1. Huhu

          Worauf willst du eigentlich hinaus mit dieser Wortklauberei?

          Ich habe den Auftrag verschiedene Vertragsverhältnisse der elektronischen Kommunikation vertragstypologisch nach BGB-Versträgen einzuordnen.
          Anhand deines Beispiels Telefonieren, was ja letzendlich dem Thema Traffic nahe kommt, denke ich, dass Traffic auch ein Dienst ist.

          Sollte sich hier jemand finden, der das ganz genau weiß wäre es trotzdem praktisch.

          mfg
          Knusperklumpen

  2. Wenn ich einen eigenen Server fremdhousen lasse, also mein Gerät in einem fremden Rechenzentrum platziere, welche Arten von Verträgen gehe ich dann laut BGB alles ein?

    http://www.it-rechtsinfo.de/medialib/wulf-serververtraege.pdf m.w.N.

    Siechfred

    --
    Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)