Bei Verwendung von ausländischen Anbietern Strafe?
Wo steht das? In dem Artikel scheinbar nicht... (oder ich hab's überlesen).
Bezüglich allgemeinen Datensammel- Überwachungs- etc- -Wahn kann ich nur sagen, dass scheinbar oft genug "übersehen" wird, dass es relativ unproblematisch ist auf ausländische Anbieter umzusatteln. So spiele ich schon lange mit dem Gedanken mir ein ausländisches (EU oder Schweiz) Konto anzulegen, es gibt zwar entsprechende Abkommen, dass diese Daten auch ausgeliefert werden müssen - im Falle einer Straftat eines begründeten Verdachts etc. aber im Gegensatz zu deutschen Konten können die Behörden nicht "einfach mal so" darauf zugreifen, was ja seit ein oder zwei Jahren möglich ist. (Nicht alle Behörden, aber dafür gibt's ja "Amtshilfe").
Ich denke nicht, dass es irgendeine rechtliche Grundlage gibt die Nutzung ausländischer Anbieter zu untersagen. Der Haken besteht lediglich in der Sprachbarriere und darin, dass man Rechtsstreitigkeiten natürlich in dem entsprechenden Land ausfechten muss.