frankx: Mailsicherheit

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Hellihello Manuel und Sven,

"Gilt das Briefgeheimnis auch für elektronische Post? Nach unserer Auffassung: Ja. Vertreten wird aber auch, dass für den Email-Verkehr nicht das Briefgeheimnis, sondern das Fernmeldegeheimnis gilt. Danach wäre nicht § 99 StPO einschlägig, der unter bestimmten Voraussetzungen zur Postkontrolle ermächtigt, sondern § 100 a StPO.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährt die Freiheit, selbst darüber zu entscheiden, ob Informationen aus dem Privat- oder Intimbereich anderen bekannt werden sollen (vgl. dazu Jarass/Pieroth, GG, Art. 2 Rn 28a).

Unter den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts fallen etwa Krankenakten, Scheidungsakten, Tagebücher und andere private Aufzeichnungen (BVerfGE 80, 367), Steuerdaten, sonstige Daten über persönliche Verhältnisse (BVerfGE 77, 121)."

aus http://www.palm-bonn.de/email1.htm.

Sind denn die beiden angebotenen Verschlüsselungsverfahren für Nutzer, die grad mal mit Mail umgehen können, realistisch?

Was ich mich frage: die Sicherheit müsste doch auf dem Hinweg (SMTP - Sekretärin schickt Mail via Mailserver von ihrem Rechner über den t-online zB. nach server xyz zb. gmx.) Wo findet denn da dann die Verschlüsselung von der Schule zu t-online zu gmx statt? Und dann kommt ja noch dass poppen der Empfänger (Heimrechner zu gmx).

Dank und Gruß,

frankx