Hi,
Den Affen möchte ich überhört haben
Dann würde ich mich an deiner Stelle doch mal mit "Blödsinn" zurückhalten! :-)
ich habe bereits zwei Clienten in dieser Sache erfolgreich vertreten.
Uih, toll - ich versinke im Staub vor dir! ;->
Daß "Geschäftsmäßigkeit" *das* Kriterium für Impressumspflicht *war*, mußt Du *mir* nicht sagen (wie man leicht via Archiv herausfinden kann - denn diese Auffassung habe ich hier, gegen Widerstände, bereits explizit vertreten).
Die Betonung liegt aber auch auf "war"! Und daß Du Clienten nach der neuen, geänderten Rechtslage erfolgreich vertreten hast, halte ich für eine schlichte Unmöglichkeit. Die neue Rechtslage gilt erst seit, ähm, heute - wie jeder **** hätte nachlesen können, wenn er nur dem von mir geposteten Link gefolgt wäre. Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil, wer das Internet beherrscht (also diesen Sache mit den praktischen Links, die man anklicken kann, um vertiefende Informationen zu erhalten) ebenfalls ...
Gruß, Cybaer
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