Hallo,
Es ist ein allgemeiner Missglauben, dass die Grundrechte des Menschen absolut sind. Bereits "der nette Polizist von nebenan" kann ohne richterliche Genehmigung in Deine Wohnung eindringen.
das ist irreführend, weil als ich auch als Nicht-Polizist u.U. wohl
auch ohne richterliche Genehmigung in deine Wohnung eindringen dürfte
oder sogar müßte.
Das wären die Konsequenzen.
Die ja vmtl. verfasungswidrig wären.
...aber wenn es Sinn macht muss geholzt werden. Jeder unbescholtene Bürger sollte dafür Verständnis haben.
Der Zweck heiligt die Mittel? Sowas ähnliches hatten wir schonmal,
mal ein Zitat (Quelle) des württembergischen Innenministers 1933:
"Diese zersetzende Tätigkeit, die einen Missbrauch des Rechts
auf freie Meinungsäußerung darstellt und geeignet ist, nicht nur in
einzelne Familien, sondern in ganze Gemeinden religiöse Zwietracht
hineinzutragen, ist mit dem Gedanken einer christlichen deutschen
Volksgemeinschaft unvereinbar und kann daher vom Staate nicht länger
geduldet werden."
Grüsse
Cyx23