Hallo Seelen.
Dass eine nur per Javascript "sichtbare" EMail-Adresse ggf. nicht den Anforderungen des Gesetztgebers an die Bereitstellung einer Adresse zur schnellen Kontaktaufnahme (im Impressum o.ä.) genügen könnte.
Das ist nach meiner Meinung noch sehr strittig.
Nein, klar und deutlich:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
[…]
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, _einschließlich_ der Adresse der elektronischen Post,
Einen schönen Donnerstag noch.
Gruß, Mathias
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debian/rules
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