zu meiner zweiten Frage habe ich Folgendes gefunden:
--- ZITAT AUS DEM MARKENGESETZ ---
§23 Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben, Ersatzteilgeschäft
Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr
[...]
3.
die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist,
sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.
--- ZITAT ENDE ---
Das gibt mir grünes Licht, bis auf das Wort 'notwendig'.. weiß jemand wie dieses Wort in der Praxis ausgelegt wird?