Sorry, den URL, wo ich genaueres gelesen habe, habe ich mir nicht gemerkt. Aber fürs erste: Bundeskabinett beschließt Neuordnung des Medienrechts
Das Telemediengesetz ist noch nicht verabschiedet, es befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren (siehe E-Business-Portal des BMWI). Also besteht (noch) kein Grund zur Aktualisierung des Artikels.
Im Zusammenhang mit dem Impressum wäre halt anzumerken, daß die frühere, ja durchaus kontrovers diskutierte ;-), Zweiteilung dadurch entfällt.
Aber es eben noch nicht ist :)
Siechfred
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Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)
Zitat des Tages || Falle Aufteilungsbescheid || RT 221 Erfurt-Altstadt i.V.
Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)
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