Hi,
Nach welcher Gesetzgebung soll das zulässig sein? Nach der von Absurdistan?
Also dort auf jeden Fall! :)
Ansonsten weiß ich nur, daß andere Länder durchaus eine großzügigere Einstellung zum Thema Meinungsfreiheit haben, als wir. Aber da ich mich in den Gesetzen fremder Länder nicht so auskenne, belasse ich es mal mit dem Hinweis auf Absurdistan - da kenn ich mich in- und auswendig aus. :-))
Markige Sprüche kommen nur gut in Verbindung mit vollumfänglich korrekten
Antworten.
Deine Meinung.
Lesetipp: §9 StGB
Solange sich der absurde Webmaster hier nicht blicken läßt, darf ihm das auch genauso egal sein, wie mir z.B. die weiterreichenden US-amerikanischen Copyright- und Patentrechte egal sind.
Gruß, Cybaer
BTW: Den Fall, an den ich denke, wurde, nach besagten rechtlichen Problemen, übrigens so "gelöst", daß der (deutsche) Webmaster (des im Ausland gehosteten Servers) die anhand "deutscher IPs" kenntlichen Surfer einfach aussperrte (und ja: bitte keine Diskussion darüber, was von dieser Methode zu halten ist. =;-))
Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!