Urheberrecht bei Sound-Collagen
*Alex*
- recht
Hallo Ihr
Ein Freund von mir bietet auf einer Seite, die ich ihm erstellt habe, seine eigenen Musik-Kompositionen zum Runterladen an. Dagegen ist sicherlich nichts einzuwenden.
Nun hat er auch ein paar Samles erstellt. Hierbei werden Stücke anderer Komponisten teilweise gecrossfadet, verfremdet, mit anderen Beats unterlegt, rein-gescracht. Sie werden also nicht in ihrer Originalform dargeboten.
Diese von ihm komponierten Collagen fremder Stücke würde er gerne als DJ-Referenzen ins Netz stellen.
Wie sieht dabei die Rechtslage aus?
Kennst sich da jemand von Euch aus?
LG *Alex*
Diese von ihm komponierten Collagen fremder Stücke würde er gerne als DJ-Referenzen ins Netz stellen.
Wie sieht dabei die Rechtslage aus?
Die GEMA bietet ein Infoblatt zum Thema DJ-Mixe an. Ich vermute zwar, dass das nicht mit dem identisch ist, was Dein Freund veranstaltet, aber nichtsdestotrotz wäre die GEMA eine sachkundige Anlaufstelle, bei der man fragen könnte.
Wie sieht dabei die Rechtslage aus?
Ich bin sicher kein Experte aber afaik fällt das unter "bootleg" (oder so) und der Vertrieb ist überhaupt nicht erlaubt.
Ich möchte diesen Beitrag aber eindeutig als Halbwissen deklarieren.
Ich grüsse den Cosmos,
Ich bin sicher kein Experte aber afaik fällt das unter "bootleg" (oder so) und der Vertrieb ist überhaupt nicht erlaubt.
Ein Bootleg ist ein illegaler Mitschnitt (z.B. Kozertmitschnitt mit Mikrofon) und hat mit einem Mix absolut nichts zu tun.
Möge das "Self" mit euch sein