Tom: Lebensversichrung verschwinden lassen| OffTopic

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Hello,

das hängt von der Eherechtsform, die die beiden haben.

In einer normalen Zugewinngemeinschaft hat kein Partner Anspruch auf das Vermögen des Anderen, solange die Ehe besteht. Er hat nur Anspruch auf angemessenen Unterhalt.
Der "Freund" kann seine Lebensversicherung also verkaufen und das Geld ausgeben.
Erst mit der Scheidung kommen ein Zugewinnausgleich, ein Unterhaltsanspruch und ein Versorgungsausgleich zum Tragen.

Sollte die Frau aber nachweisen können, dass die Versicherung auch mehrmals von ihrem Konto bezahlt worden ist, wird es schon wieder schwieriger...

Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de

Tom

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