Marcus unreg*: Lebensversichrung verschwinden lassen| OffTopic

Hallo liebe Selfer,

ich möchte hier nicht irgendwelche kriminellen dinge erfahren aber ich würde gerne Wissen ob man eine Lebensversicherung "Verschwinden" lassen kann?
Ein guter Freund von mir ist ca. 25 Jahre Verheiratet.
Er hat auch Jahrelang kräftig in seine Lebensversicherung eingezahlt, jetzt lebt er durch eine schwere Krankheit in Rente.
Ok, hier mal die Geschichte.
Seit anfang 1995 lebt er von seiner Frau getrennt weil er es nicht mehr mit Ihr aushalten konnte ist er in eine 2-Wohnung die Ihm gehört gezogen (Im selben Haus).
Diese Frau hat Ihn also rausgeekelt mit Fremdgehen und diversen Psychomitteln.
Aber für beide kam eine Scheidung nicht in frage (was mich persönlich echt wundert ,aber so ist es nunmal) obwohl sich beide nicht mehr mit dem "Arsch" angeschaut haben.
Mein Freund hat immer von einer Scheidung abgesehen weil er dachte das seine Frau sich irgendwann mal wieder einbekommen würde, aber nach Jahren hat sich nichts getan ,es wurde Schlimmer.
Jetzt kommt aber der dicke Fisch, seine Frau will sich jetzt Scheiden lassen weil Sie von einem Anwalt erfahren hat das Sie dann die hälfte seiner Lebensversicherung kassieren kann, das sind immerhin knapp 30 000€.
Das sieht mein Freund aber nicht ein, sein Lebenlang gearbeitet und die Familie ernährt und dann kommt seine Frau die Ihn nur betrogen hat, sich überall durch schnorrt und will sich jetzt Scheiden lassen um seine Versicherung zu kassieren.

Jetzt spielt er mit den Gedanken die Lebensversicherung zu kündigen und das Geld an seine Enkel und Tochter zu verschenken weil er nicht möchte das Sie auch nur ein Cent bekommt, Sie bekommt schon fast die hälfte seiner Renter zur Ihrem Hartz4, aber wenn es dann zur Scheidung kommt kann das Gericht das Geld von meinem Freund einfordern, egal ob verschenkt oder nicht, sehe ich das richtig?
Oder kann man da was drehen und so eine "Lebensversichrung" verschwinden lassen?

Ich hoffe mir kann da jemand Tips geben, ich möchte keine Rechtsberatung sondern einfach nur eine Meinung was Ihr in so einer Situation tun würdet oder was so alles möglich ist.
Danke!

  1. Moin

    Wenn die LV während der Ehe mit Gütergemeinschaft angelegt wurde hat die Frau natürlich ein Recht auf ihren Anteil - dabei spielt ihr Lebenswandel keine Rolle.
    Die einzige mir bekannte Ausnahme wäre der Eintritt des Versicherungsfalles, da käme es auf den Begünstigten an. Das möchte ich aber deinem Freund lieber nicht wünschen.

    Gruß
    rfb

    --
    Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es selbst zu entdecken.
    (Galileo Galilei)
    1. Hello,

      Wenn die LV während der Ehe mit Gütergemeinschaft angelegt wurde hat die Frau natürlich ein Recht auf ihren Anteil - dabei spielt ihr Lebenswandel keine Rolle.

      ... wobei "normale" Ehen in DE in Zugewinngemeinschaft geschlossen werden und nicht etwa in Gütergemeinschaft ...

      Harzliche Grüße vom Berg
      http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      Nur selber lernen macht schlau

      1. Ich grüsse den Cosmos,

        ... wobei "normale" Ehen in DE in Zugewinngemeinschaft geschlossen werden und nicht etwa in Gütergemeinschaft ...

        Das würde aber bedeuten, das zumindest der Wertzuwachs der Lebensversicherung zur Hälfte seiner Frau gehört. Ich befürchte, diesen Teil wird sie auch mindestens bekommen, wenn keine Gütertrennung vereinbart ist.

        Möge das "Self" mit euch sein

        --
        Neulich dachte ich mir, einmal S/M ausprobieren wäre eine tolle Erfahrung. Also hab ich Windows gebootet ...
        ie:{ br:> fl:| va:| ls:& fo:{ rl:( n4:{ de:] ss:) ch:? js:| mo:) sh:( zu:)
        1. Hello,

          ... wobei "normale" Ehen in DE in Zugewinngemeinschaft geschlossen werden und nicht etwa in Gütergemeinschaft ...

          Das würde aber bedeuten, das zumindest der Wertzuwachs der Lebensversicherung zur Hälfte seiner Frau gehört. Ich befürchte, diesen Teil wird sie auch mindestens bekommen, wenn keine Gütertrennung vereinbart ist.

          Wenn sie sich scheiden lassen, ist das wahrscheinlich. Bis zur Scheidung darf aber jeder mit seinem Geld machen, was er will, es sei denn, der andere hat eben Rechte daran. Das ist üblicherweise bei einem Haus so. da sind dann beide im Grundbuch eingetragen, sodass keiner ohne die Zustimmung des Anderen verkaufen könnte.

          Harzliche Grüße vom Berg
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          Tom

          --
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  2. Jetzt kommt aber der dicke Fisch, seine Frau will sich jetzt Scheiden lassen weil Sie von einem Anwalt erfahren hat das Sie dann die hälfte seiner Lebensversicherung kassieren kann, das sind immerhin knapp 30 000€.

    Wie blöd ist die Frau denn? Wenn sie bis zum Tode des Ehepartners mit ihm verheiratet bleibt, kassiert sie die ganze Versicherung als Erbin. ;->

  3. Hallo Marcus,

    das Sie dann die hälfte seiner Lebensversicherung kassieren kann

    das stimmt so nicht ganz. Ihr steht die Hälfte des Rückkaufswerts der LV *zum Zeitpunkt der Trennung* (also '95) zu.
    Genaueres sagt dir (ihm) aber ein auf diese Fälle spezialisierter Anwalt.

    Grüße,

    Jochen

    --
    Kritzeln statt texten:
    Scribbleboard
  4. Hello,

    das hängt von der Eherechtsform, die die beiden haben.

    In einer normalen Zugewinngemeinschaft hat kein Partner Anspruch auf das Vermögen des Anderen, solange die Ehe besteht. Er hat nur Anspruch auf angemessenen Unterhalt.
    Der "Freund" kann seine Lebensversicherung also verkaufen und das Geld ausgeben.
    Erst mit der Scheidung kommen ein Zugewinnausgleich, ein Unterhaltsanspruch und ein Versorgungsausgleich zum Tragen.

    Sollte die Frau aber nachweisen können, dass die Versicherung auch mehrmals von ihrem Konto bezahlt worden ist, wird es schon wieder schwieriger...

    Harzliche Grüße vom Berg
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    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    Nur selber lernen macht schlau

  5. ich möchte keine Rechtsberatung sondern einfach nur eine Meinung was Ihr in so einer Situation tun würdet oder was so alles möglich ist.

    Ich würde zu einem Rechtsanwalt gehen, Stichwort Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Der Anwalt wird u.a. zu prüfen haben, ob die Lebensversicherung in den Versorgungsausgleich oder in den Zugewinnausgleich einzubeziehen ist. Daneben spielen das Datum des Vertragsabschlusses und die Bezugsberechtigung eine Rolle. Danach kann entschieden werden, was der beste Weg ist.

    Siechfred

    --
    Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)
  6. hi,

    ich möchte hier nicht irgendwelche kriminellen dinge erfahren aber ich würde gerne Wissen ob man eine Lebensversicherung "Verschwinden" lassen kann?

    Warum stellst du die Frage dann genau so, dass sie auf höchstvermutlich nicht legales Verhalten hinausläuft, wenn du das angeblich nicht willst?

    gruß,
    wahsaga

    --
    /voodoo.css:
    #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
    1. Hallo wahsaga,

      Warum stellst du die Frage dann genau so, dass sie auf höchstvermutlich nicht legales Verhalten hinausläuft, wenn du das angeblich nicht willst?

      Kriminell wär die "alte" um die ecke bringen z.B
      man weiss es ja nicht wie man die ein oder anderen dinge nicht-Kriminell verschwinden lassen kann.

  7. Oder kann man da was drehen und so eine "Lebensversichrung" verschwinden lassen?

    Einfach die LV verkaufen und das Geld verprassen. Dann ist die Kuh vom Eis.

    Sie bekommt schon fast die hälfte seiner Renter zur Ihrem Hartz4, [...]

    Hälfte von Rente plus Hartz IV? Hört sich komisch an, rechtlich prüfen lassen, ggf. Strafanzeige.