Hello,
Wenn die LV während der Ehe mit Gütergemeinschaft angelegt wurde hat die Frau natürlich ein Recht auf ihren Anteil - dabei spielt ihr Lebenswandel keine Rolle.
... wobei "normale" Ehen in DE in Zugewinngemeinschaft geschlossen werden und nicht etwa in Gütergemeinschaft ...
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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