Hello,
... wobei "normale" Ehen in DE in Zugewinngemeinschaft geschlossen werden und nicht etwa in Gütergemeinschaft ...
Das würde aber bedeuten, das zumindest der Wertzuwachs der Lebensversicherung zur Hälfte seiner Frau gehört. Ich befürchte, diesen Teil wird sie auch mindestens bekommen, wenn keine Gütertrennung vereinbart ist.
Wenn sie sich scheiden lassen, ist das wahrscheinlich. Bis zur Scheidung darf aber jeder mit seinem Geld machen, was er will, es sei denn, der andere hat eben Rechte daran. Das ist üblicherweise bei einem Haus so. da sind dann beide im Grundbuch eingetragen, sodass keiner ohne die Zustimmung des Anderen verkaufen könnte.
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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