seth: Interpunktion

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gudn tach!

Bei Infinitivsätzen darfst du ein Komma setzen, es sei denn, der Infinitivsatz mit "zu" besteht nur aus dem Ifinitiv mit "zu" und aus keinem anderen anderen Wort.

s/darfst du/musst du in den meisten faellen/

Du darfst es bei Infinitivsätzen aber auch nach "Neuer" Rechtschreibung weglassen.

eben nicht. zumindest nicht grundsaetzlich.
siehe paragraf 75 des amtlichen regelwerks.

Ich bin dennoch der immer noch Meinung, es besteht ein Bedeutungsunterschied zwischen: [...]

und genau deswegen heisst es im zusatz E2 (des besagten paragrafen 75):
"Wenn ein bloßer Infinitiv vorliegt, können in den Fallgruppen (2) und (3)
die Kommas weggelassen werden, sofern keine Missverständnisse entstehen".

selbst paragraf 78 der kommas scheinbar grundsaetzlich als fakultativ bezeichnet, weist ausdruecklich noch mal u.a. auf paragraf 75 hin.

prost
seth