Hallo seth,
und genau deswegen heisst es im zusatz E2 (des besagten paragrafen 75):
"Wenn ein bloßer Infinitiv vorliegt, können in den Fallgruppen (2) und (3)
die Kommas weggelassen werden, sofern keine Missverständnisse entstehen".
Was ist, wenn ich in der unterschiedlichen Interpunktion für mich gar keine Missverständlichkeit sehe(n will)?
Gäbe es ohne solche Hintertürchen überhaupt je poltische bzw. diplomatische Übereinkünfte? Die Mehrdeutigkeit ist doch gerade das Praktische an der Sprache!
Das erinnert mich an die Herrensauna, in der ich regelmäßig verkehre: Da hing im vorauseilenden Gehorsam vor dem Ordnungsamt bis vor einigen Jahren ein Schild am Abgang zu den unteren Gemächern:
"Ruhekabinen bitte nur einzeln betreten!"
Ich hatte da immer ein reines Gewissen, denn ich habe nie mehr als eine Kabine gleichzeitig betreten...
Mittlerweile hängt an gleicher Stelle ein anderes Schild:
"Lieber Gast, bleib gesund: Kondome und Gleitcreme erhältst du bei uns kostenlos!"
Gut so, denn das ist jetzt endlich eindeutig!
Gruß Gernot
super me