Moin,
Ganz ähnlich verhält es sich ja auch, wenn ich als Angestellter für meinen Arbeitgeber etwas auf die Beine stelle - dann hat auch die Firma die Rechte am Ergebnis meiner Arbeit.
Was ist daran ähnlich?
Da ist garnichts ähnlich.
oh doch, natürlich. In beiden Fälle erschaffe ich ein bestimmtes Werk auf Anweisung, also im Auftrag von jemand anderem. Also nicht aus eigener Initiative.
Oder siehst du Leute denen du einen Auftrag gibst, als deine Angestellte? Dann verstehe ich, das du von Nutzungsrechten nichts wissen willst...
Gewissermaßen, ja. Nur dass ich dann nicht für diese Leute verantwortlich bin, wie ich es für Angestellte wäre, und dass es sich hier nicht um ein zeitlich definiertes Arbeits- oder Vertragsverhältnis handelt, sondern für die Dauer der Erfüllung eines bestimmten Auftrags.
Wenn mir der beauftragte Fotograf, Webdesigner, Programmierer, Künstler etc. jedoch diese Nutzungsrechte in irgendeiner Form einschränken möchte, würden wir erst gar nicht ins Geschäft kommen.
Dann kann es sein das du auch nie ein gewisses Qualitätsniveau überschreitest.
Von einem Qualitätsniveau zu sprechen, ist heikel, da Qualität immer auch zu einem großen Teil Ansichtssache ist - jeder setzt andere Schwerpunkte, wenn er etwas bewertet.
Aber davon abgesehen kenne ich solche Verhältnisse nur als Angestellter - oder im privaten Bereich eben als Kunde. Und wenn der Dienstleister mich, wie beschrieben, in meinen Rechten an etwas, das ich selbst in Auftrag gebe, "einschränken" will, dann kommt dieser Anbieter für mich nicht in Frage.
Schönen Tag noch,
Martin
Paradox ist, wenn der Innenminister sich äußert und der Außenminister sich erinnert.