Klawischnigg: kostenlose bilder

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Hi there,

Und selbst damit kann man noch Urheberrechte verletzen, zum Beispiel, wenn Kunstwerke abgebildet werden. Es gab erst vor einigen Monaten Ärger wegen eigentlich privater (lies: thematisch anders gelagerter) Fotos, auf denen aber irgendein im Reichstag befindliches Kunstwerk zu sehen war. Die im Netz veröffentlichten Fotos galten als Vervielfältigung des Kunstwerks und prompt waren nachträgliche Lizenzzahlungen fällig.

Wie Du schon schreibst, das hängt von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung ab. Stichwort Panoramafreiheit...