Hi Roman!
Ich glaube mich erinnern zu können, dass mir
vor einiger Zeit mal jemand sagte, dass Emails seit
kurzem als Beweise hergenommen werden können.
Öhhhm, das glaub ich aber net...
So leicht wie sich Emails fälschen lassen, können die keine Beweiskraft haben (höchstens die providerseitig gespeicherten wegen der tollen Speicherung von Vorratsdaten oder die, die Schäuble direkt durch den Bundestrojaner kopiert bekommt...).
Wenn du vor Gericht willst: Immer schriftlich (mindestens FAX) oder per Telefon, wobei bei letzterem die Gegenseite von einer Aufzeichnung zu informieren ist.
Grüsse,
Richard