Roman E.: E-Mails als Beweis??

Hallo!

Ich glaube mich erinnern zu können,  dass mir
vor einiger Zeit mal jemand sagte, dass Emails seit
kurzem als Beweise hergenommen werden können.

Da ich gerne jeden Kundenkontakt protokolliere,
möchte ich auch alle E-Mails aufheben.
Sowohl die von mir an den Kunden versendeten E-Mails,
als auch die von dem Kunden an mich versendeten.

Nun frage ich mich, wie kann ich Beweisen,
dass der Kunde tatsächlich diese Email schrieb?

Muss ich dafür die E-Mail für immer in Thunderbird, Kmail
bzw. Outlook gespeichert lassen?
Ich würde gerne mein E-Mailprogramm von Zeit zu Zeit leeren,
und in einem CRM (Customer Relationship Management Programm)
alle E-Mails einordnen.

Wenn ich jedoch den Text der Email kopiere
und in einem CRM speichere wird wohl die Beweiskraft verloren gehen.

Wie sollte ich am besten vorgehen?

danke
Roman E.

  1. Nun frage ich mich, wie kann ich Beweisen,
    dass der Kunde tatsächlich diese Email schrieb?

    Das ist nicht leicht, aber Provider sind gehalten Maildaten längere Zeit zu speichern. Das ist auch gut so, selbst wenn das (auch hier ;) oft angfeindet wird.

    Die genaue Rechtslage kenne ich nicht (sonst wäre das auch illegale Rechtsberatung, die den Rechtspflegern und "Steuerpflegern" monopolistisch vorbehalten ist ;).

    Es empfiehlt sich zeitig über den eigenen RA Beweisanträge zu stellen.

    Muss ich dafür die E-Mail für immer in Thunderbird, Kmail
    bzw. Outlook gespeichert lassen?

    Das wäre nicht verkehrt. Selbst wenn die o.g. Providerdaten nicht mehr bereitstehen, sind bspw. Richter durchaus gutgläubig, wenn der Kontext stimmt.

    Wenn ich jedoch den Text der Email kopiere
    und in einem CRM speichere wird wohl die Beweiskraft verloren gehen.

    Würde ich so sehen, es sei denn es sind Anlagen, bspw. eingescannte Dokumente.

    Wie sollte ich am besten vorgehen?

    Rechtsberatung light: hier
    ansonsten: RA (mit Fachgebiet Internet ;) zuschalten, keine Luschen nehmen

    1. Hi King^Lully!

      Das ist nicht leicht, aber Provider sind gehalten Maildaten längere Zeit zu speichern. Das ist auch gut so, selbst wenn das (auch hier ;) oft angfeindet wird.

      Vollkommen zu recht, würd ich mal sagen: Ich hab ja nichts dagegen, wenn du all deine E-Mails gespeichert haben willst, deine Telefongespräche ausgezeichnet und deine SMS Nummern für die Ewigkeit konserviert haben willst.
      Aber mir wäre daran gelegen gewesen, dies selbst zu bestimmen...

      Grüsse,
      Richard

      1. Das ist nicht leicht, aber Provider sind gehalten Maildaten längere Zeit zu speichern. Das ist auch gut so, selbst wenn das (auch hier ;) oft angfeindet wird.

        Vollkommen zu recht, würd ich mal sagen: Ich hab ja nichts dagegen, wenn du all deine E-Mails gespeichert haben willst, deine Telefongespräche ausgezeichnet und deine SMS Nummern für die Ewigkeit konserviert haben willst.
        Aber mir wäre daran gelegen gewesen, dies selbst zu bestimmen...

        Aber Du siehst, dass eine sehr restriktive Datenhaltung dann negative Folgen auf wirtschaftliche Kooperationen hätte.

        Der Preis für Datenschutz darf nicht darin bestehen, dass bestimmte wichtige Sachen nicht gehen, das wäre schlecht für den Standort Deutschland.

        Unreflektiertes Schäuble-Bashing kostet eben letztlich (entweder Geld oder Menschenleben).

        --
        "Also immer schön Union wählen."
        1. Aber Du siehst, dass eine sehr restriktive Datenhaltung dann negative Folgen auf wirtschaftliche Kooperationen hätte.

          Glaub Du verwechselst da was: Die Vorratsdatenspeicherung dient der Unterstützung der Strafverfolgungsbehördung und fungiert nicht als staatlich verordneter Backup-Service für Unternehmen. Inwiefern das negative Folgen auf wirtschaftliche Kooperationen hätte, bleibt wohl Dein Geheimnis.

          Der Preis für Datenschutz darf nicht darin bestehen, dass bestimmte wichtige Sachen nicht gehen, das wäre schlecht für den Standort Deutschland.

          Unreflektiertes Schäuble-Bashing kostet eben letztlich (entweder Geld oder Menschenleben).

          Ja ne, is klar. ;-)

          Cheers
          Cervantes

          1. Aber Du siehst, dass eine sehr restriktive Datenhaltung dann negative Folgen auf wirtschaftliche Kooperationen hätte.
            Glaub Du verwechselst da was: Die Vorratsdatenspeicherung dient der Unterstützung der Strafverfolgungsbehördung und fungiert nicht als staatlich verordneter Backup-Service für Unternehmen. Inwiefern das negative Folgen auf wirtschaftliche Kooperationen hätte, bleibt wohl Dein Geheimnis.

            Es war ja an dieser Stelle nicht von der (hier ;) kaum noch vernünftig diskutierbaren Vorratsdatenspeicherung die Rede, sondern allgemein von restriktiver Datenhaltung. Insofern buche ich Deinen Exkurs als Polemik und lege ihn dankbar ab.

            Aber vielleicht kannst Du mir (als vermutlich Linker ;) mal die vermuteten Nachteile der Vorratsdatenhaltung erklären? Hat man Angst vor dem Staat, dass der sich irgendwie "schwul" einmischt und "persönlich" wird oder um was gehts da genau? Sind das eher reale und handfeste Befürchtungen oder abstrakte? Wird der Staat vielleicht primär als böse bzw. potentiell böse wahrgenommen?

            (Mal ein anderes Beispiel: Die FDP hat ja jahrelang eine effektive (wohlgemerkt nicht eine effiziente sondern eine effektive) Überwachungsmöglichkeit potentieller Steuerhinterzieher verhindert. -Unter dem Vorwand, dass Kontenstände und Kontenbewegungen privat sind.
            Die Folge war natürlich massiver Missbrauch oder im Klartext Steuerhinterziehung. Der eiserne Hans ist da jetzt dran gewesen und in den konservativen Parteien muckt deshalb in der jetzigen Koalition keiner auf, Konservative wissen was da ablief auf dem Rücken der ehrlichen Steuerzahler.)

            1. Es war ja an dieser Stelle nicht von der (hier ;) kaum noch vernünftig diskutierbaren Vorratsdatenspeicherung die Rede, sondern allgemein von restriktiver Datenhaltung. Insofern buche ich Deinen Exkurs als Polemik und lege ihn dankbar ab.

              Doch, genau davon war die Rede. Zitat: "Provider sind gehalten Maildaten längere Zeit zu speichern". Wo Du das alles ablegst, bleibt Dir überlassen. Hauptsache Du hast mal drüber nachgedacht.

              Aber vielleicht kannst Du mir (als vermutlich Linker ;) mal die vermuteten Nachteile der Vorratsdatenhaltung erklären? Hat man Angst vor dem Staat, dass der sich irgendwie "schwul" einmischt und "persönlich" wird oder um was gehts da genau? Sind das eher reale und handfeste Befürchtungen oder abstrakte? Wird der Staat vielleicht primär als böse bzw. potentiell böse wahrgenommen?

              "Potentiell böse" (wenngleich es hier nicht nur um staatlichen Missbrauch geht) und "abstrakte Befürchtungen" - das reicht aber. Letztlich können Datenschutzbemühungen nur unter dieser Maßgabe stattfinden, denn NACHDEM der Missbrauch eingetreten ist, stellt sich die Frage nach den Gefahren ja nicht mehr.

              Hier scheint mir aber ein ganz grundsätzliches Missverständnis in Bezug auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung vorzuliegen. Vielleicht informierst Du Dich erst einmal, warum es Datenschutz überhaupt gibt, und warum dieser schützenswert ist. Als Einstieg sei diese hervorragende und leicht verständliche Einführung in die Alltagsüberwachung empfohlen:
              http://www.spiegel.de/flash/0,5532,15385,00.html (Bitte Flash einschalten)

              Salut
              Cervantes

              1. Hier scheint mir aber ein ganz grundsätzliches Missverständnis in Bezug auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung vorzuliegen.

                Das ich ablehne, wie bspw. hier zu erfahren
                 http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung
                liegt dem "Recht" keine demokratische Legitimation zugrunde.

                Wir haben es hier mit der oft zustandekommenden und bedauerlichen pseude-gesetzgeberischen Gewalt des Verfassungsgerichts zu tun.

                Das o.g. "Recht" wurde im Rahmen der Volkszählungshysterie (diese fand ca. 1987 statt) entwickelt und ist nicht real, bspw. hat der eiserne Hans sicherlich dieses "Recht" gebrochen, als er die verdachtsunabhängige Kontrolle von Konten gesetzgeberisch ermöglichte.

                1. Tach,

                  Wir haben es hier mit der oft zustandekommenden und bedauerlichen pseude-gesetzgeberischen Gewalt des Verfassungsgerichts zu tun.

                  Das o.g. "Recht" wurde im Rahmen der Volkszählungshysterie (diese fand ca. 1987 statt) entwickelt und ist nicht real, bspw. hat der eiserne Hans sicherlich dieses "Recht" gebrochen, als er die verdachtsunabhängige Kontrolle von Konten gesetzgeberisch ermöglichte.

                  der deiner Meinung nach demokratischere Gesetzgeber hat es allerdings nie für nötig empfunden die Verfassung (aus der das BVG das Recht ableitete) anzupassen, vermutlich weil es dafür keine Mehrheit also keine demokratische Legitimation gab.

                  mfg
                  Woodfighter

                  1. Wir haben es hier mit der oft zustandekommenden und bedauerlichen pseude-gesetzgeberischen Gewalt des Verfassungsgerichts zu tun.

                    Das o.g. "Recht" wurde im Rahmen der Volkszählungshysterie (diese fand ca. 1987 statt) entwickelt und ist nicht real, bspw. hat der eiserne Hans sicherlich dieses "Recht" gebrochen, als er die verdachtsunabhängige Kontrolle von Konten gesetzgeberisch ermöglichte.

                    der deiner Meinung nach demokratischere Gesetzgeber hat es allerdings nie für nötig empfunden die Verfassung (aus der das BVG das Recht ableitete) anzupassen, vermutlich weil es dafür keine Mehrheit also keine demokratische Legitimation gab.

                    Die Verfassung wie anzupassen? (Mal am rande, wirf ruhig mal wieder einen Blick ins GG und schau Dir an, was da alles für ein Murks drinsteht. Verglichen mit einfachen und ehrenwerten Verfassungen anderer Länder haben wir es beim deutsche GG um ein Sammelsurium von Abstrusitäten zu tun.)

            2. Hi King^Lully!

              Aber vielleicht kannst Du mir (als vermutlich Linker ;) mal die vermuteten Nachteile der Vorratsdatenhaltung erklären? Hat man Angst vor dem Staat, dass der sich irgendwie "schwul" einmischt und "persönlich" wird oder um was gehts da genau? Sind das eher reale und handfeste Befürchtungen oder abstrakte? Wird der Staat vielleicht primär als böse bzw. potentiell böse wahrgenommen?

              Ich will dies gerne versuchen:
              1. Es gibt immer Personen/Organisationen, die sehr an bestimmten Informationen interessiert sind (und dafür auch gerne bereit wären, etwas zu bezahlen).

              Beispiele seien z.B. ein Arbeitgeber oder eine private Krankenkasse, die wohl gerne über eine Krankengeschichte ihres Patienten voll informiert wären.
              Oder aber auch ein politischer Gegner, der sich sehr darüber freut, dass der Konkurrent gerne mal auf Porno Seiten surft oder über einen Peer to Peer Client unzulässig Daten lädt.
              Und wenn die Informationen schon mal vorliegen...

              2. Wenn du auf informatinelle Selbstbestimmung keinen Wert legst, dann könntest du doch mit der gleichen unsinnigen Argumentation z.B. Hausdurchsuchungen ohne Gerichtsbeschluss zustimmen: wer nichts zu verbergen hat, braucht sich ja nicht aufregen, die Jungs vom Staat sind ja alle nett.

              Naja, Einstein hat schon recht:
              http://www.zitate-online.de/sprueche/wissenschaftler/287/zwei-dinge-sind-unendlich-das-universum.html

              Grüsse,
              Richard

                1. Wenn du auf informatinelle Selbstbestimmung keinen Wert legst, dann könntest du doch mit der gleichen unsinnigen Argumentation z.B. Hausdurchsuchungen ohne Gerichtsbeschluss zustimmen: wer nichts zu verbergen hat, braucht sich ja nicht aufregen, die Jungs vom Staat sind ja alle nett.

                "Informationelle Selbstbestimmung" ist kein Grundrecht, sowas zu behaupten ist falsch, worin soll das Grundrecht denn genau bestehen?

                Etwa darin, dass ich als in verschiedenen Datenhaltungen Gepflegter über alle einzelnen Speicherungen (über alle einzelnen Speichervorgänge, über alle einzelnen Speicherdetails) auf dem Laufenden gehalten werde?

                Als Systementwickler, dessen Arbeitsschwerpunkt bei der relationalen Datenhaltung liegt, kann ich da nur müde abwinken.

                Sowas funktioniert nicht, kann nicht funktionieren und würde letztlich, also wenn konsequent weitergedacht und gehandelt wird, die Wirtschaft im internationalen Vergleich zurückfallen lassen.

                Naja, Einstein hat schon recht:
                http://www.zitate-online.de/sprueche/wissenschaftler/287/zwei-dinge-sind-unendlich-das-universum.html

                Ich präferiere:
                http://www.wissenschaft-online.de/artikel/769498

                (Wobei dieses Zitat leider sogar falsch verstanden wird, und zwar wen die Einschränkung überbetont wird, ich hatte schon das Vergnügen Leute kennenzulernen, die den explizit nicht erforderlichen Hinzubau von Komplexität mit dem o.g. Zitat begründeten. Aber dafür kann Albert Einstein natürlich nichts.)

                1. Hi King^Lully!

                  "Informationelle Selbstbestimmung" ist kein Grundrecht, sowas zu behaupten ist falsch, worin soll das Grundrecht denn genau bestehen?

                  Ich habe in keinem meiner Posts von Grundrechten geredet, ich habe nur gesagt, dass ich selbst bestimmen will, wer auf meine persönliche Korrespondenz zugreift.

                  Etwa darin, dass ich als in verschiedenen Datenhaltungen Gepflegter über alle einzelnen Speicherungen (über alle einzelnen Speichervorgänge, über alle einzelnen Speicherdetails) auf dem Laufenden gehalten werde?

                  Je nach relevanz, ja: Es interessiert mich schon, wer was über mich weiß - insbesondere alles was mich kompromittieren kann oder was mir zu einem wesentlichen Nachteil gereicht, wenn es die falschen Leute wissen.

                  Weiterhin hoffte ich, deine im vorherigen Post gestellten Fragen beantworten zu können.
                  Aber leider war dies wohl nicht hilfreich...

                  Trotzdem Grüsse,
                  Richard

                  1. "Informationelle Selbstbestimmung" ist kein Grundrecht, sowas zu behaupten ist falsch, worin soll das Grundrecht denn genau bestehen?

                    Ich habe in keinem meiner Posts von Grundrechten geredet, ich habe nur gesagt, dass ich selbst bestimmen will, wer auf meine persönliche Korrespondenz zugreift.

                    Weiterhin hoffte ich, deine im vorherigen Post gestellten Fragen beantworten zu können.
                    Aber leider war dies wohl nicht hilfreich...

                    Doch, doch, Deine persönliche Meinung ist schon OK, wenn allerdings ganz formal argumentiert wird und auch mit "Grundrechten", dann widerspreche ich natürlich.

    2. Hi there,

      Das ist nicht leicht, aber Provider sind gehalten Maildaten längere Zeit zu speichern.

      Schreib' keinen Stuss. Noch ist diese Perversion nicht Gesetz.

      Das ist auch gut so, selbst wenn das (auch hier ;) oft angfeindet wird.

      Kann ja sein, daß Du feuchte Träume bekommst, wenn Du an die vielen Mails denkst, die von Dir gespeichert werden, aber ich muß Dich nochmals enttäuschen: Selbst wenn diese verfassungswidrigen Maßnahmen jemals Rechtskraft erlangen sollten werden nur die Verbindungsdaten aber keinesfalls die Inhalte gespeichert...

  2. Hi Roman!

    Ich glaube mich erinnern zu können,  dass mir
    vor einiger Zeit mal jemand sagte, dass Emails seit
    kurzem als Beweise hergenommen werden können.

    Öhhhm, das glaub ich aber net...
    So leicht wie sich Emails fälschen lassen, können die keine Beweiskraft haben (höchstens die providerseitig gespeicherten wegen der tollen Speicherung von Vorratsdaten oder die, die Schäuble direkt durch den Bundestrojaner kopiert bekommt...).

    Wenn du vor Gericht willst: Immer schriftlich (mindestens FAX) oder per Telefon, wobei bei letzterem die Gegenseite von einer Aufzeichnung zu informieren ist.

    Grüsse,
    Richard

    1. Ich glaube mich erinnern zu können,  dass mir
      vor einiger Zeit mal jemand sagte, dass Emails seit
      kurzem als Beweise hergenommen werden können.

      Öhhhm, das glaub ich aber net...

      So weit ich weiss wird von der Rechtspflege vertragsbegleitende Kommunikation auch gefressen, wenn die nur in elektronischer Form vorliegt, Verträge dagegen sollten allerdings im Zweifelsfall noch in Papierform ins Verfahren eingebracht werden.

    2. Moin,

      So leicht wie sich Emails fälschen lassen, können die keine Beweiskraft haben

      Die Email ist ein Beweismittel, mit eine Partei etwas beweisen möchte. Beweismittel sind natürlich nicht an bestimmte "Fälschungssicherheitsgrade" oder an Schriftlichkeit gebunden; was auch einleuchtet, denn ansonsten könnte eine z.B. Zeugenaussage ja kein Beweis mehr sein, dann sagen kann ja jeder was er will ....

      Ob mit (dem Ausdruck) einer Email etwas bewiesen ist, entscheidet das Gericht / der Richter aufgrund der Überzeugung, die es/er im Laufe der Beweisaufnahme (oder Beweiserhebung? Keine Ahnung, wie das nun ganz korrekt heißt) gewonnen hat) gewonnen hat.

      Viele Grüße

      Swen Wacker

  3. Hi,

    Ich glaube mich erinnern zu können, dass mir vor einiger Zeit mal jemand sagte, dass Emails seit kurzem als Beweise hergenommen werden können.

    ich habe keine Ahnung, ob das stimmt. Aber wenn, dann würde das eine sehr große Gefahr der Fälschung von Indizien bedeuten. Denn schließlich kann jeder halbwegs pfiffige IT'ler (oder jemand, der einen solchen kennt), beliebige Mails in den Posteingang seines Mailclients befördern, die der angebliche Absender nie versendet hat. Auch mit allen Headerzeilen, die die Nachricht echt aussehen lassen.
    Für den Versand gilt entsprechendes; selbst wenn eine Nachricht auf dem üblichen Weg in den Postausgang bzw. die gesendeten Nachrichten gelangt, heißt das noch lange nicht, dass diese Nachricht auch beim Empfänger ankommt.

    Da ich gerne jeden Kundenkontakt protokolliere, möchte ich auch alle E-Mails aufheben. Sowohl die von mir an den Kunden versendeten E-Mails, als auch die von dem Kunden an mich versendeten.

    Das halte ich für eine gute Idee, unabhängig von der Beweiskraft.

    Nun frage ich mich, wie kann ich Beweisen, dass der Kunde tatsächlich diese Email schrieb?

    Gar nicht.

    Muss ich dafür die E-Mail für immer in Thunderbird, Kmail bzw. Outlook gespeichert lassen?

    Das würde ich ohnehin tun, aber es hilft ja auch nicht wirklich, siehe oben.

    Ich würde gerne mein E-Mailprogramm von Zeit zu Zeit leeren,

    Warum?

    Wenn ich jedoch den Text der Email kopiere und in einem CRM speichere wird wohl die Beweiskraft verloren gehen.

    ... die sie meiner Ansicht nach nie gehabt hat.

    So long,
     Martin

    --
    Success should be measured not so much by the position that one has reached in life,
    but by the obstacles one has overcome while trying to succeed.
    1. Nun frage ich mich, wie kann ich Beweisen, dass der Kunde tatsächlich diese Email schrieb?

      Gar nicht.

      Wenn ich jedoch den Text der Email kopiere und in einem CRM speichere wird wohl die Beweiskraft verloren gehen.

      ... die sie meiner Ansicht nach nie gehabt hat.

      Du denkst zu formal, der Richter entscheidet in diesen B2B oder B2P-Verfahren oft aus dem Bauch heraus, folgt dem gesunden Menschverstand und hat auch einen beachtlichen Spielraum.

      Selbstverständlich wird ein Richter auch E-Mails Beweiskraft zusprechen, wenn der Kontext stimmt.

      1. Hello,

        Selbstverständlich wird ein Richter auch E-Mails Beweiskraft zusprechen, wenn der Kontext stimmt.

        Das haben einige schon vor sieben sechs Jahren gemacht.
        Da hatte ich einen Mitarbeiter, der in einem Arbeitsgerichtsprozess eine eMail vorgelegt hat, die garantiert nicht von unserer Firma abgeschickt worden ist. Das hat ihn aber nicht interessiert, weil der "arme Kerl" doch so lieb geguckt hat, und schwupps hatte er seine "Gehaltserhöhung" auch noch durchgesetzt.

        Dass man niemanden, den man nach mehrfacher Abmahnung entlässt, vorher noch eine 30-prozentige Gehaltserhöhung per email verspricht, das war ihm hingegen nicht einleuchtend.

        Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, oder man muss mit korrupten Menschen rechnen (siehe Sachsen).

        Harzliche Grüße vom Berg
        http://www.annerschbarrich.de

        Tom

        --
        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
        Nur selber lernen macht schlau

  4. Hallo!

    Ich glaube mich erinnern zu können,  dass mir
    vor einiger Zeit mal jemand sagte, dass Emails seit
    kurzem als Beweise hergenommen werden können.

    Daten, die auf elektronischem Wege vermittelt werden sind sehr leicht zu manipulieren, nur mal so im Vergleich zu Handschriften.

    Selbst das was hier steht muss nicht von mir geschrieben sein: Ein Traceroute zeigt einige Maschinchen an, von meinem PC bis zum Server, die weder der Empfänger, noch der Absender als vertrauenswürdig einstufen kann.

    Auf all diesen Maschinchen können Daten manipuliert worden sein...

    Genauso verhält es sich mit eMail. Empfangene eMails sind ganz normale TextDateien, die sich mit jedem Editor, ja auch mit "Notepad" bearbeiten lassen.

    Dateidatum, Empfangsdatum!? Vergiss es. Alles Scnullipulli.

    --Maske

  5. Ich glaube mich erinnern zu können,  dass mir
    vor einiger Zeit mal jemand sagte, dass Emails seit
    kurzem als Beweise hergenommen werden können.

    So lange es E-Mails gibt, können sie Beweis sein. Inwieweit dem Glauben geschenkt wird, steht auf einem anderen Blatt.

    Da ich gerne jeden Kundenkontakt protokolliere,
    möchte ich auch alle E-Mails aufheben.

    Soweit schon mal nicht verkehrt.

    Nun frage ich mich, wie kann ich Beweisen,
    dass der Kunde tatsächlich diese Email schrieb?

    Protokolldateien, Logdateien o.ä., also irgendeine Art von ein Ein- und Ausgangsbuch für E-Mails.

    Ich würde gerne mein E-Mailprogramm von Zeit zu Zeit leeren,
    und in einem CRM (Customer Relationship Management Programm)
    alle E-Mails einordnen.

    Dann protokolliere den Vorgang.

    Wenn ich jedoch den Text der Email kopiere
    und in einem CRM speichere wird wohl die Beweiskraft verloren gehen.

    Nein, wenn du Unterlagen - auch in elektronischer Form - hast, welche den Weg der E-Mail vom Kunden über den Eingang bei dir bis ins CRM lückenlos dokumentieren, hast du kein Problem. Ggf. genügt eine Sicherung der Posteingangsdaten deines Mailclients.

    Übrigens: Geht es um geschäftlichen E-Mail-Verkehr? Dann beachte die steuerlichen und ggf. auch die handelsrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften, für Geschäftsbriefe 6 Jahre. Und beachte daneben die geltenden Vorschriften für die datenträgergestützte Aufbewahrung. Ein wesentlicher Bestandteil (Dokumentation aller elektronischen Maßnahmen, Speicherung aller Zwischenschritte) habe ich dir schon genannt. Daneben gilt insbesondere: Archivierung auf manipulationssicheren Datenträgern. Aber das nur am Rande :)

    Siechfred

    --
    Ein Selbständiger ist jemand, der bereit ist, 16 Stunden am Tag zu arbeiten, nur um nicht 8 Stunden für einen Anderen arbeiten zu müssen.