King^Lully: E-Mails als Beweis??

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Hier scheint mir aber ein ganz grundsätzliches Missverständnis in Bezug auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung vorzuliegen.

Das ich ablehne, wie bspw. hier zu erfahren
 http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung
liegt dem "Recht" keine demokratische Legitimation zugrunde.

Wir haben es hier mit der oft zustandekommenden und bedauerlichen pseude-gesetzgeberischen Gewalt des Verfassungsgerichts zu tun.

Das o.g. "Recht" wurde im Rahmen der Volkszählungshysterie (diese fand ca. 1987 statt) entwickelt und ist nicht real, bspw. hat der eiserne Hans sicherlich dieses "Recht" gebrochen, als er die verdachtsunabhängige Kontrolle von Konten gesetzgeberisch ermöglichte.