Wir haben es hier mit der oft zustandekommenden und bedauerlichen pseude-gesetzgeberischen Gewalt des Verfassungsgerichts zu tun.
Das o.g. "Recht" wurde im Rahmen der Volkszählungshysterie (diese fand ca. 1987 statt) entwickelt und ist nicht real, bspw. hat der eiserne Hans sicherlich dieses "Recht" gebrochen, als er die verdachtsunabhängige Kontrolle von Konten gesetzgeberisch ermöglichte.
der deiner Meinung nach demokratischere Gesetzgeber hat es allerdings nie für nötig empfunden die Verfassung (aus der das BVG das Recht ableitete) anzupassen, vermutlich weil es dafür keine Mehrheit also keine demokratische Legitimation gab.
Die Verfassung wie anzupassen? (Mal am rande, wirf ruhig mal wieder einen Blick ins GG und schau Dir an, was da alles für ein Murks drinsteht. Verglichen mit einfachen und ehrenwerten Verfassungen anderer Länder haben wir es beim deutsche GG um ein Sammelsurium von Abstrusitäten zu tun.)