hi,
(Uns egal, bei der Mehrwertsteuer bescheissen wir das Finanzamt auch, wenn du hier hören.)
Stimmt, eigentlich müsste McDonald's "Lebensmittel" wie Musik, die es zum Mitnehmen verkauft zum verminderten Mehrwertsteuersatz von 7% billiger verkaufen. Den Differenzbetrag streicht das Unternehmen aber lieber selbst ein und nennt das dann "Mischkalkulation".
Das war nicht das, worauf ich anspielen wollte.
Vor einiger Zeit kam doch mal raus, dass in den Filialen systematisch in einer Vielzahl der Fälle, wo die Leute im "Lokal" essen wollten, auf der Kasse doch das Knöpfchen für "zum Mitnehmen" gedrückt wurde - eben weil dann nur die 7% Mehrwertsteuer fällig werden, statt dem höheren Betrag für "inhouse". Und da der Frass den Kunden aber in beiden Fällen das gleiche kostet, bleibt dann wirklich mit dem Differenzbetrag dieser falschen Versteuerung mehr Umsatz für's Unternehmen hängen.
Das ist keine "Mischkalkulation", sondern Steuerbetrug. Und der soll wie gesagt derart systematisch gewesen sein, dass das wohl kaum Idee der einzelnen Franchise-Nehmer gewesen, sondern "von oben" vorgegeben worden sein dürfte.
gruß,
wahsaga
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