hi,
es ist ja schon eine Absurdität, dass Reitpferde, weil zum aushäusigen Verzehr geeignet, und Pornohefte, weil "Literatur", nur dem verminderten Steuersatz von 7% unterliegen, Babywindeln hingegen dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19%.
Ja wenn du letztere jetzt auch für essbar erklären willst, mache ich mir aber langsam Sorgen ...
gruß,
wahsaga
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