Hallo,
vielleicht errinern sich ja einige:
ich hatte mich hier beraten lassen, wie ich um die gegen mich erhobene Zweitwohnungsabgabe wehren kann.
Die Stimmung war ja eher negativ.
Zwischenergebnis:
- Einspruch schriftlich eingelegt
- eine Haus-/ Wihnugsbegehung durch die Rechtsabteilung
- dabei wurde in einem der Badezimmer eine Back-Kochkombination (Besitzer unbekannt, zustand fragwürdig, <1m von der Toilette entfernt) gefunden, welche als Kochgeglegenheit interpretiert wurde
- erst nach Bescheid ist mir dieser Gegenstand überhaupt aufgefallen
- ein weiterer widerspruch hätte finanzielles Risiko nach sich gezogen und bei den verwendeten Argumenten war ich alles andere als Zuversichtlich
- ergo ich habe die 112€/ Jahr akzeptiert
KuerzvorEndergebnis
- per Zufall entdecke ich ca. 6 Monte später die verfluchte Back-Kochkombination hat sich verflüchtigt
- nach Rücksprache mit dem Vermieter habe ich herausgefunden, daß er auch keine Ahnung hatte, wem es gehörte und entsprechend irgendwann entfernt
- habe mich darauf telefonisch bei der Stadtverwaltung Mainz gemeldet und nachgefragt, ob diser neue Umstand irgendetwas ändert
- es mußte erst mal intern Rücksprache gehalten werden
- einige zeit später erhalten ein Schreiben in dem angekündigt wird, daß alle Zahlungen, die über den Nov 06 hinausgehen zurückgezahlt werden
- Teilsieg und große Zufriedenheit und meinerseits Deckel zu
Endergebnis (wie ich doch hoffe, Klappe zu Akte tod)
- wiederum wenige Zeit später erhalte ich einen Vorladungstermin zwecks Widerspruchssache (huch, da habe ich die Handschellen schon klappern hören)
- was sollte das denn jetzt
- nach Rücksprache mit einem Zuständigen in der Rechtsabteilung oder Rechtsausschuß geht es jetzt um den Zeitraum vorher, in dem mich die Zeugenaussage einer fragwürdigen Back-Kochkombination belastet hatte
- sehr freundlicher Mann, er hat mir nämlich am Telefon erklärt was ich ihm schriftlich bestätigen muß damit er mir helfen kann (leider konnte ich aus beruflichen Gründen den Vorladungstermin nicht wahr nehmen und ich wär zu gern dabei gewesen)
- nun folgt ein Schriftverkehrverwirrung
- daraufhin habe ich grad nachgefragt und es wurde mir erklärt das meinem Widerspruch abgeholfen wurde (was ein Wort!?) und auf meinem Konto konnte ich die entsprechende Rückerstattung finden!
- schriftlich habe ich es zwar nicht aber nach dem Ablauf bin ich dennoch guter Dinge: Sieg!
Empfehlung: Einspruch lohnt sich! Wobei es in meinem Falle nur durch Zufall kostenlos und erfolgreich war.
bydey
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-- bydey ist die Signatur und Verabschiedung, nicht der Nick --
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