Daniel#: Recht am eigenen Abbild

Hallo zusammen!

In Vorbereitung auf ein Klassentreffen will ich eine kleine HP mit Infos , vlt. einem Forum und auch _Bildern_ basteln. Dazu habe ich z.B. ein Klassenfoto.
Darf ich dieses veröffentlichen? Da noch nicht alle Ehemaligen erreicht wurden, ist das auch mit der Erlaubnisfrage schlecht. Könnte es sein, dass jemand (der als Kind schon ein Kotzbrocken war und dem die Veröffentlichung seiner Segelohren aufstösst) rechtlich dagegen vorgeht und Aussicht auf Erfolg hat?

Daniel

  1. Hi,

    Könnte es sein, dass jemand (der als Kind schon ein Kotzbrocken war und dem die Veröffentlichung seiner Segelohren aufstösst) rechtlich dagegen vorgeht und Aussicht auf Erfolg hat?

    Ja.

    Lösung: Wo keine Erlaubis vorliegt -> Gesicht verpixeln. Ggf. reicht es ja auch, nur die Ohren zu verpixeln ... >;->

    Gruß, Cybaer

    --
    Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
    1. Lösung: Wo keine Erlaubis vorliegt -> Gesicht verpixeln. Ggf. reicht es ja auch, nur die Ohren zu verpixeln ... >;->

      Vielleicht nicht die schönste Lösung, aber daran hatte ich noch nicht gedacht. Danke!

      Mir war nur eingefallen, die Seite hinter einen Login zu schieben und den Erlaubnisgebenden den Zugang mit PW zu ermöglichen. Aber damit bleibt es wohl immer noch eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, oder?

      Na ich werde wohl verpixeln... Hab neulich beim rumklicken in GIMP sowas gesehen...

      1. Hi,

        Mir war nur eingefallen, die Seite hinter einen Login zu schieben und den Erlaubnisgebenden den Zugang mit PW zu ermöglichen. Aber damit bleibt es wohl immer noch eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, oder?

        Nein, solange Du die Zugangsdaten nicht ans Schwarze Brett hängst, ist das kein Problem!

        Wenn Du die Daten nur dieser begrenztem Gruppe mitteilst, ist es *keine* Veröffentlichung.

        Gruß, Cybaer

        --
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        1. Moin

          Nein, solange Du die Zugangsdaten nicht ans Schwarze Brett hängst, ist das kein Problem!

          Wenn Du die Daten nur dieser begrenztem Gruppe mitteilst, ist es *keine* Veröffentlichung.

          Was ist mit JavaScript-Passwörtern und anderen simpel zu überwindenden Hindernissen auf dem Niveau von Werbepreisrätseln? Gelten so "geschützte" Seiten als veröffentlicht oder nicht?

          Gruß
          rfb

          --
          Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es selbst zu entdecken.
          (Galileo Galilei)
          1. Hi,

            Was ist mit JavaScript-Passwörtern und anderen simpel zu überwindenden Hindernissen auf dem Niveau von Werbepreisrätseln? Gelten so "geschützte" Seiten als veröffentlicht oder nicht?

            Kann jeder Beliebige darauf zugreifen?

            Ja - also veröffentlicht.

            Das gilt auch, wenn nicht jeder Beliebige darauf zugreifen kann, aber jeder Beliebige an die Zugangsdaten kommen kann/könnte.

            Gruß, Cybaer

            --
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            1. Moin

              Was ist mit JavaScript-Passwörtern

              ...

              Kann jeder Beliebige darauf zugreifen?

              Ja - also veröffentlicht.

              nun mag das sicherlich für (fast) jeden beliebigen Teilnehmer diesen Forums gelten aber mich tät schon interessieren, wie die Juristerei, deren Computerwissen - wie etliche Urteile beweisen - eher begrenzt ist, das bewertet.

              Gruß
              rfb

              --
              Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es selbst zu entdecken.
              (Galileo Galilei)
              1. Hi,

                nun mag das sicherlich für (fast) jeden beliebigen Teilnehmer diesen Forums gelten aber mich tät schon interessieren, wie die Juristerei, deren Computerwissen - wie etliche Urteile beweisen - eher begrenzt ist, das bewertet.

                So wie es der Experte des Klägeranwalts dem Richter in einfachen Worten verständlich machen kann. :)

                Gruß, Cybaer

                --
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  2. Fotos von Gruppen dürfen fotografiert werden. Die Frage ist ob das
    bei Schulklassen auch der Fall ist. Einfach eine Anwaltshotline
    anrufen, die Frage dürfte in wenigen Minuten beantwortbar sein.
    Kostet ca. 2,-€/Minute. Ich habe sehr gute Erfahrungen mit den Hot-
    lines gemacht.

    1. Hi,

      Fotos von Gruppen dürfen fotografiert werden.

      Wenn Du damit sagen möchtest, daß die Gruppenmitglieder damit automatisch auf ihr echt am eigenen Bild "verzichten" ...

      Kostet ca. 2,-€/Minute. Ich habe sehr gute Erfahrungen mit den Hot-
      lines gemacht.

      ... und Du diese Info von einer Anwaltshotline hast, dann waren das im günstigsten Fall 2 EUR rausgeschmissenes Geld.

      Selbstverständlich (s. auch entprechende Gerichtsurteile) kannst Du ein juristisches Problem mit einem Gruppenmitglied bekommen, wenn das Gruppenfoto ohne seine Erlaubnis vröffentlicht wird.

      Gruß, Cybaer

      --
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      1. Ergänzung:

        Selbstverständlich (s. auch entprechende Gerichtsurteile) kannst Du ein juristisches Problem mit einem Gruppenmitglied bekommen, wenn das Gruppenfoto ohne seine Erlaubnis vröffentlicht wird.

        Nur um das nochmal zu erwähnen (wir hatten es hier schon öfters zu diesem Thema): Selbst wenn eine prinzipielle Erlaubnis zur Veröffentlichung von jedem vorliegt, kannst Du Schwierigkeiten bekommen. Nämlich dann, wenn die Veröffentlichung in einem Rahmen geschieht, die der Abgebildete nicht erwarten konnte.

        Beispiel für diesen Fall:
        Daniel# erweckt den Anschein, daß er das Foto für ein Klassentreffen im Web veröffentlichen möchte - und bekommt von allen Personen das OK.

        Tatsächlich kommt es auf seine Website "Die größten Segelohren der Welt". Die genannte könnte klagen - und würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch gewinnen.

        Gruß, Cybaer

        --
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      2. ... und Du diese Info von einer Anwaltshotline hast, dann waren das im günstigsten Fall 2 EUR rausgeschmissenes Geld.

        Nein, ich habe diese info nicht von einer hotline. Das war nur
        meine Einschätzung, die ich dann von einer Hotline prüfen lassen
        würde.

        Ich habe in anderen Angelegenheiten Hilfe bei einer Hotline geholt.
        Ich muß dabei feststellen, daß was hier in Sachen Recht diskutiert
        wird war aus Sicht des Anwalts immer absoluter Schwachsinn. Oft
        verhielt es sich gänzlich anders.

        1. Hi,

          Ich muß dabei feststellen, daß was hier in Sachen Recht diskutiert
          wird war aus Sicht des Anwalts immer absoluter Schwachsinn. Oft
          verhielt es sich gänzlich anders.

          Das hier ist ja auch keine Rechtsauskunft.

          Aber angesichts der Menge, was ich schon an (haarsträubenden) Negativ-Beispielen von solchen Hotlines gehört und gelesen habe: Glücksspielen kann ich auch hier im Forum für 0,- EUR/Minute. =;->

          Gruß, Cybaer

          PS: Frag 3 Anwälte und du bekommst 4 Meinungen. ;-)
          PPS: Das aktuelle Thema läßt allerdings nicht viel Raum für Zweifel ...

          --
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