hi,
Eine Frage: Ist eine Vertragsklausel á la
"Firma XY behält alle Urheberrechte der durch den freien Mitarbeiter erstellten Bilder etc" zulässig? Es geht generell um die Erstellung von Website-Grafiken.
In D wohl kaum.
"Das Urheberrecht knüpft nach deutschem Recht an die Person des Urhebers bzw. der Miturheber (jur: Schöpfer) an. Anders als zum Beispiel in den USA kann daher das Urheberrecht nicht bei einer juristischen Person wie der Firma, bei der der Urheber angestellt ist, liegen. Diese Zuordnung kann auch nicht durch Verträge verändert werden."
Wikipedia, Übertragbarkeit des Urheberrechts:
In Deutschland gilt das Urheberrecht als absolutes Recht und ist als solches grundsätzlich nicht übertragbar (§ 29 Satz 2 UrhG), sondern kann nur vererbt werden. Dem widersprechende Vertragsklauseln ("Übertragung des Urheberrechts") wären nach deutschem Recht unwirksam. Übertragbar durch den Urheber sind lediglich Nutzungsrechte und gewerbliche Schutzrechte an seinem urheberrechtlichen Werk.
gruß,
wahsaga
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