Webdesign - Urheberrecht
André
- recht
0 wahsaga0 André
Eine Frage: Ist eine Vertragsklausel á la
"Firma XY behält alle Urheberrechte der durch den freien Mitarbeiter erstellten Bilder etc" zulässig? Es geht generell um die Erstellung von Website-Grafiken.
Mit ein bisschen JFGI stoße ich meistens auf diese oder ähnliche Passagen:
"Das Urheberrecht knüpft nach deutschem Recht an die Person des Urhebers bzw. der Miturheber (jur: Schöpfer) an. Anders als zum Beispiel in den USA kann daher das Urheberrecht nicht bei einer juristischen Person wie der Firma, bei der der Urheber angestellt ist, liegen. Diese Zuordnung kann auch nicht durch Verträge verändert werden."
Was meint ihr zu dem Thema? Erfahrungen?
hi,
Eine Frage: Ist eine Vertragsklausel á la
"Firma XY behält alle Urheberrechte der durch den freien Mitarbeiter erstellten Bilder etc" zulässig? Es geht generell um die Erstellung von Website-Grafiken.
In D wohl kaum.
"Das Urheberrecht knüpft nach deutschem Recht an die Person des Urhebers bzw. der Miturheber (jur: Schöpfer) an. Anders als zum Beispiel in den USA kann daher das Urheberrecht nicht bei einer juristischen Person wie der Firma, bei der der Urheber angestellt ist, liegen. Diese Zuordnung kann auch nicht durch Verträge verändert werden."
Wikipedia, Übertragbarkeit des Urheberrechts:
In Deutschland gilt das Urheberrecht als absolutes Recht und ist als solches grundsätzlich nicht übertragbar (§ 29 Satz 2 UrhG), sondern kann nur vererbt werden. Dem widersprechende Vertragsklauseln ("Übertragung des Urheberrechts") wären nach deutschem Recht unwirksam. Übertragbar durch den Urheber sind lediglich Nutzungsrechte und gewerbliche Schutzrechte an seinem urheberrechtlichen Werk.
gruß,
wahsaga
Hmm.. okay, dem scheint dann tatsächlich so zu sein.
Besten Dank!
Gruß
André
Tachchen!
Hmm.. okay, dem scheint dann tatsächlich so zu sein.
Was aber den Falsa-Demonstratio-Grundsatz nicht außer Kraft setzt.
Wenn also ermittelt werden kann, dass beide Parteien eigentlich bestimmte
Nutzungsrechte meinten, könnte die Vereinbarung durchaus Wirkung entfalten.
Also den Kontext beachten!
Gruß
Die schwarze Piste
"Ein berühmtes Beispiel aus der deutschen Rechtsgeschichte ist der sog. Haakjöringsköd-Fall"
Na klar, wer erinnert sich nicht an den berühmten Haakjöringsköd-Fall, ist doch ganz klar.. :D
Aber danke, das würde in meinem Fall zutreffen. Ich bin mir mit meinem AG durchaus einig, will das Ganze nur auf solidem rechtlichen Grund wissen.
Hello,
Aber danke, das würde in meinem Fall zutreffen. Ich bin mir mit meinem AG durchaus einig, will das Ganze nur auf solidem rechtlichen Grund wissen.
Dann übertrage aber nicht nur die Nutzungs-, Vervieltungs-, Verwertungs-, ... Rechte, sondern auch die damit verbundenen Pflichten und Rechtsfolgen. Lasse Dich insbesondere davon freihalten, Deine zu übertragenden Rechte nachweisen zu müssen. Übertrage diese Prüfungspflicht auf den Rechte-Übernehmer.
Sonst kann es eines Tages doch noch teuer für Dich werden.
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom